„Machen Sie sich keine Sorgen“

Wer sich als Ausländer während der Corona-Pandemie in Russland aufhält, darf bis Mitte Juni bleiben. Ein Dekret sorgt für unbürokratische Regelungen im Umgang mit Visa und Arbeitsgenehmigungen.

Trotz abgelaufener Visa kann man während der Coronakrise problemlos aus Russland ausreisen.
Ausreisen ist derzeit auch ohne gültiges Visum möglich. (Foto: Alexander Awilow/ Agenstwo „Moskwa“)

Als der internationale Reiseverkehr zu Beginn der Corona-Krise im März immer weiter ausgedünnt wurde, da machten sich bei vielen Ausländern in Russland Sorgen breit. Was, wenn mein Visum ausläuft und ich keinen Flug mehr bekomme? Gemeinhin ist bekannt, dass ein abgelaufenes Visum ein Gerichtsverfahren nach sich ziehen kann. Es drohen die Ausweisung und eine fünfjährige Einreisesperre. Die Angst, durch zu langes Warten am Ende festzusitzen und in Schwierigkeiten zu geraten, veranlasste viele zu einer vorgezogenen Ausreise.

Am 18. März wurde schließlich bekannt, dass Russland eine Einreisesperre für Ausländer plant. Umgekehrt war schon einen Tag später in den Medien zu lesen, dass das russische Innenministerium allen Ausländern im Land vorerst erlaube, hier zu bleiben. Ministeriumssprecherin Irina Wolk teilte mit, dass die betroffenen Personen sich dazu an das nächstgelegene Büro der Behörde wenden müssten.

Wer da ist, darf bleiben – und arbeiten

Für einige Tage war diese Regelung gangbar, auch einer unserer Redakteure machte davon Gebrauch. Für die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung war eine gültige Registrierung nötig. Diese wurde dann beim Moskauer Bürgerbüro Moi Dokumenty problemlos verlängert. Das Visum selbst wurde nicht angerührt. Eine Anfrage bei der Dienststelle der Hauptabteilung für Migrationsangelegenheiten des Innenministeriums ergab, dass allein die Registrierung als Aufenthaltsgenehmigung galt. Nur für die Ausreise sei letztlich ein gültiges Visum nötig.

Bald danach wurden jedoch die arbeitsfreien Wochen verordnet. Auch die Dienststelle für Migrationsangelegenheiten an der Uliza Pokrowka schloss ihre Pforten. Wieder machte sich etwas Unsicherheit breit. Wo sollte man ein Visum zur Ausreise herbekommen? Auf einen Anruf erhielt man damals die Auskunft: „Machen Sie sich keine Sorgen!“

Das sollte sich am 18. April bewahrheiten. Präsident Wladimir Putin erließ ein Dekret, das alle Visa und sonstigen Aufenthaltsgenehmigungen von Ausländern in der Russischen Föderation bis zum 15. Juni verlängerte. Das gilt zum Beispiel auch für noch nicht anerkannte Asylbewerber. Wer bislang über die komplizierte und träge russische Bürokratie gefrotzelt hatte, dem wurde das Staunen gelehrt. Nicht nur der reine Aufenthalt, auch Arbeitsgenehmigungen wurden unbürokratisch verlängert.
Dem nicht genug. Das Dekret erlaubt sogar Ausländern die Aufnahme einer Arbeitstätigkeit in Russland – unabhängig vom Visatyp und egal, ob eine Arbeitsgenehmigung vorliegt oder nicht.

Neuigkeiten gibt es am 5. Juni

Wer nun dennoch ausreisen möchte, kann dies bis zum 15. Juni ohne gültiges Visum tun, ohne sich strafbar zu machen. Das teilte der die Hauptabteilung für Migrationsangelegenheiten der MDZ auf Anfrage mit.

Die Deutsche Botschaft rät dennoch, sich vorher die verlängerte Aufenthaltserlaubnis bei einer Polizeistation auf der Migrationskarte vermerken zu lassen. Zudem sei es hilfreich, eine Kopie des Präsidialerlasses mit sich zu führen, so Jens Beiküfner von der Deutschen Botschaft in Moskau gegenüber der MDZ. Zudem empfiehlt er, möglichst früh zum Flughafen zu fahren, da mit längeren Passkontrollen zu rechnen sei.

Dass der Erlass reibungslos umgesetzt wird, zeigt nicht zuletzt die Tatsache, dass die Deutsche Botschaft bislang in keinem Fall konsularische Unterstützung leisten musste. Der russische Staat zeigt sich hier in der Krise von seiner pragmatischen Seite.

Wie es nach dem 15. Juni weitergehen wird, ist jedoch derzeit noch nicht absehbar. Die Hauptabteilung für Migrationsangelegenheiten teilte mit, dass es hierzu am 5. Juni neue Informationen geben werde.

Jiří Hönes

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