
Was die MDZ Ende Juli 2029 schrieb:
Beschwerden über den entzogenen Kontozugang gingen von ausländischen Kunden der T-Bank, der Sberbank, der VTB und der Alfa-Bank ein. Einige von ihnen erhielten Mitteilungen, dass ihre Konten „im Rahmen der Prozesseinstellung“ zur Umsetzung eines Erlasses des russischen Präsidenten Wladimir Putin gesperrt worden seien. Am 5. März 2022 hatte er den Erlass Nr. 95 „Über die vorübergehende Regelung der Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber bestimmten ausländischen Gläubigern“ unterzeichnet. Ursprünglich regelte dieses Dokument Zahlungen für Kredite, Darlehen und Wertpapiere an Nichtansässige. Am 1. Juni 2026 unterzeichnete der Präsident jedoch den Erlass Nr. 377, der die Anwendung einzelner Bestimmungen des Erlasses Nr. 95 auch auf Bankeinlagen (Depots) ausweitete.
De jure „sperrt“ die Bank das Kundenkonto nicht, sondern überweist das Geld lediglich auf ein sogenanntes Typ-C-Konto mit Sonderregime – ein Spezialkonto mit erheblichen funktionellen Einschränkungen. Wie jedoch Juristen einräumen, läuft dies de facto auf eine Einfrierung der Einlagen hinaus, da das Geld auf Typ-C-Konten nicht in bar abgehoben, nicht ins Ausland überwiesen und nicht zur Begleichung von Schulden oder zur Bezahlung von Waren und Dienstleistungen verwendet werden kann. De facto befinden sich die Gelder zwar auf einem Einlagenkonto, sind aber nicht verfügbar.
Nach Ansicht von Juristen sollten sich die Einschränkungen eigentlich nur auf Guthaben von über 10 Millionen Rubel beziehen. Die Banken beschlossen jedoch, auf Nummer sicher zu gehen, und zogen es vor, im Sinne der Risikominimierung die Mittel aller Kunden zu sperren, die potenziell unter den Erlass fallen könnten. Tausende Ausländer aus „unfreundlichen“ Ländern verloren den Zugriff auf ihre Rubel-Ersparnisse, unabhängig von der Höhe ihrer Einlagen. Einige von ihnen beklagen, dass ein gültiger Aufenthaltstitel in Russland keine Garantie gegen die Kontosperrung bot.
Kein Schutz durch Aufenthaltstitel
Das Problem betrifft unter anderem Ausländer, die als hochqualifizierte Fachkräfte nach Russland gekommen sind, sowie Umsiedler gemäß dem Präsidialerlass Nr. 702 („Über die Gewährung humanitärer Unterstützung an Personen, die traditionelle russische geistig-moralische Werte teilen“) und auch ethnische Russen, deren Dokumente für ihre Rückkehr aus „unfreundlichen“ Ländern in die Heimat gerade in Bearbeitung sind.
Laut der Zentralbank-Chefin Elwira Nabiullina „denken“ die russischen Behörden „über mögliche Erläuterungen nach, um für Klarheit und Verständlichkeit der jüngsten Änderungen zu sorgen“. In der Zwischenzeit können betroffene Kunden versuchen, die Einschränkungen anzufechten, indem sie sich an die Aufsichtsbehörde oder an ein Gericht wenden, raten Juristen.
Xenija Melnikowa
Upd. (06.08.2026): Die MDZ erscheint alle zwei Wochen. Wir bemühen uns, aktuelle und wichtige Informationen zeitnah zu veröffentlichen. Doch manchmal überholen die Ereignisse die Drucklegung – insbesondere dann, wenn Gesetze und Erlasse schneller aufgehoben werden, als man sie kommentieren kann.So auch in diesem Fall: Am 4. August 2026 unterzeichnete Präsident Wladimir Putin Änderungen am kontroversen Erlass Nr. 95, die den oben beschriebenen Mechanismus für natürliche Personen faktisch rückgängig machen.Was sich geändert hat:
- Der vorübergehende Sonderregelung für die Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber Gläubigern aus „unfreundlichen“ Staaten gilt nun nicht mehr für Bankeinlagen (Depots) natürlicher Personen.
- Auch in Russland registrierte Filialen und ständige Vertretungen ausländischer Organisationen sind ausgenommen.
- Mittel, die Kreditinstitute im Zeitraum vom 1. Juni bis zum 4. August 2026 auf Typ-C-Konten überwiesen hatten, dürfen nun in Rubel ausgezahlt werden.
- Der Erlass trat am Tag seiner Veröffentlichung, dem 4. August 2026, in Kraft.
Damit ist die im Artikel beschriebene „Einfrierung“ der Einlagen für Privatpersonen aus „unfreundlichen“ Ländern aufgehoben. Betroffene Kunden sollten sich an ihre Bank wenden, um die Freigabe ihrer Mittel bzw. die Auszahlung von Typ-C-Konten zu veranlassen.Wir bitten unsere Leserinnen und Leser, diese Änderung zu berücksichtigen. Der obige Text dokumentiert die Situation, wie sie Ende Juni / Anfang Juli 2026 bestand.


