Wenn einfache Russen zu Staatsverrätern werden

Die Geheimnisse seines Landes zu verraten, gehört zu den schwersten Verbrechen. In Russland kann so ziemlich jeder deswegen angeklagt werden. Denn niemand weiß, was Staatsgeheimnis ist und was nicht. Auf Milde dürfen die Betroffenen selten hoffen.

Marschierende russische Soldaten. Truppenbewegungen gelten in Russland als Staatsgeheimnis. (Foto: pxhere)

Für Antonina Simina und Konstantin Antonez sollte es der schönste Tag ihres Lebens werden. Doch die Hochzeit verwandelte sich in einen verspäteten Albtraum. Denn anstatt das Leben als Ehepaar genießen zu können, sitzen Simina und Antonez als mutmaßliche Landesverräter in Untersuchungshaft. Was klingt, als sei es einem kafkaesken Roman oder einem B-Movie entsprungen, ist für die beiden Kaliningrader bittere Realität. 

Die Geschichte des angeblichen Landesverrats beginnt 2015, als das Paar sein Ja-Wort gemeinsam mit Freunden feiert. Mit dabei ist auch ein Kommilitone Siminas, der sich für eine Karriere beim Inlandsgeheimdienst FSB entschied. Von dieser erzählte er den Anwesenden auf der Hochzeit auch offen. Und posierte für Fotos mit dem Brautpaar, die dieses dann online postete. Diese Bilder tauchten einige Zeit später in lettischen Medien auf.

Der FSB zeigte sich pikiert von so viel Offenheit, war hier doch einer seiner Mitarbeiter enttarnt worden. Für ihn ein ganz klarer Fall von Hochverrat. Weshalb Simina 2018 und ihr Mann 2019 festgenommen wurden. Ende Februar erklärte der Geheimdienst die Untersuchung für abgeschlossen, das Verfahren soll in wenigen Tagen beginnen.    Sollte sich die Staatsanwaltschaft durchsetzen, drohen dem Ehepaar langjährige Haftstrafen. 

Es kann jeden treffen

Sicher, ein jeder Staat hat das berechtigte Bedürfnis, sich und seine Geheimnisse zu schützen. Und wenn Präsident Wladimir Putin 2018 den ehemaligen Geheimdienstagenten Sergej Skripal, der in seinem Exil in Großbritannien vergiftet wurde, als Landesverräter bezeichnet, mag dahinter noch eine Logik zu erkennen sein. 

Schon die Gesetzgebung zum Staatsgeheimnis ist geheimnisvoll.  

Aber: Der Vorwurf des Hochverrats kann in Russland so ziemlich jeden treffen. Denn mit der Neugestaltung des entsprechenden Gesetzes 2012 wurde der Strafbestand erheblich erweitert. So wurde aus „Herausgabe eines Staatsgeheimnisses“ die „Herausgabe von Informationen, die ein Staatsgeheimnis darstellen, an eine Vertrauensperson, Kollegen, Kommilitonen oder andere“. Auch der Erhalt solcher Informationen wurde neu geregelt. Statt „gesetzwidriges Erhalten“ heißt es nun „oder auf eine andere gesetzwidrige Art und Weise erhalten“. 

Erstes Opfer der neuen Rechtsauslegung wurde 2014 Swetlana Dawydowa aus dem westrussischen Wjasma. Sie soll „einen fremden Staat zu Lasten der Sicherheit Russlands beraten“ haben. Ihr Vergehen war eine einfache Beobachtung. Dawydowa bemerkte, dass zwei Kasernen in der Stadt auf einmal verlassen wirkten. Außerdem schnappte sie im Bus ein Gespräch zweier Soldaten auf, die sich über eine bevorstehende „Dienstreise“ unterhielten. Als sie darüber die ukrainische Botschaft informierte, beging sie aus russischer Sicht Landesverrat. Zwar wurde die Anklage fallen gelassen, doch zeigt der Fall exemplarisch, dass für Russen nicht ersichtlich ist, was denn eigentlich geheime Informationen sind, die nicht weitergegeben werden dürfen. Schließlich war die Truppenbewegung für jeden in Wjasma offensichtlich. 

Soldaten zu beobachten ist keine gute Idee

Dies ist genau das größte Problem, wie Komanda 29, eine Vereinigung von Anwälten und Journalisten, 2018 in einem Bericht schreibt. Darin heißt es, dass schon die Gesetzgebung in Teilen selbst ein Staatsgeheimnis ist. So kann der einfache Bürger schlicht nicht erfahren, was er denn nicht sagen darf, um als Vaterlandsverräter dazustehen. Hinzu kommt, dass der Schutz des Staatsgeheimnisses auch eine sehr undurchsichtige Sache ist, wie Komanda 29 schreibt. So haben viele Einrichtungen wie das Verteidigungs-, das Energie- und das Außenministerium eigene Listen mit dem, was nicht gesagt werden darf. Und diese werden unter Verschluss gehalten. 

Genaue Zahlen sind nicht bekannt

Laut des Berichts von Komanda 29 wurden zwischen 1997 und 2017 in Russland 100 Personen wegen Hochverrats angeklagt und verurteilt. Lediglich ein Beschuldigter wurde freigesprochen (17 weitere wurden von Putin begnadigt). Allerdings sind diese Zahlen nur öffentlich zugängliche Schätzwerte. So sprach Putin allein für das Jahr 2017 von 72 Landesverrätern. Sehr wahrscheinlich befinden sich da­runter viele Mitarbeiter aus dem riesigen Sicherheitsapparat. Genauere Zahlen gibt es nicht. Denn Verfahren wegen Hochverrats werden ebenfalls wie ein Staatsgeheimnis behandelt und finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.  

Antonina Simina und ihr Mann warten derweil auf ihren Prozess. Darauf, dass es womöglich keine Gnade für sie geben wird, deutet eine erste Entscheidung hin. Weil sie sich im Gefängnis nicht an die strengen Vorschriften hielt, wurde Simina auf eine Liste mit Personen gesetzt, die potentiell zur Flucht neigen. Ein gutes Vorzeichen ist das nicht.

Daniel Säwert

Der Verrat im Gesetz

Hochverrat (oder Landesverrat) kann im russischen Strafrecht durch drei Artikel verfolgt werden. Der Artikel 275 betrifft den Hochverrat im engeren Sinn, also die Weitergabe von staatsschädigenden Informationen durch einen Russen an ein anderes Land. Darauf steht in Russland eine Freiheitsstrafe von 12 bis 20 Jahren und eine Geldstrafe von bis zu 50 0000 Rubel (7000 Euro). Artikel 276 betrifft Ausländer, die mit der Weitergabe von Informationen Russland schädigen. Hierbei handelt es sich um Spionage. Betroffene erwartet eine Freiheitsstrafe zwischen 10 und 20 Jahren. Mit dem Artikel 283.1 wird die Offenlegung eines Staatsgeheimnisses geahndet. Hierbei handelt es sich um Informationen, an die man beispielsweise über Kollegen gelangt, die aber nicht ins Ausland weitergegeben werden. Die Strafen variieren von einem vier- bis sechsmonatigen Arrest und einem Gefängnisaufenthalt von bis zu vier Jahren mit einem anschließenden möglichen Berufsverbot von bis zu drei Jahren.

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