Durchblick im Steuer-Dschungel

Russlands Abkommen zu einer Vermeidung der Doppelbesteuerung mit Zypern soll gekündigt werden. Was sind die Folgen für den Finanzsektor?

Foto: JenWalters/shutterstock.com

DVP Audit Ihr Experte für internationale Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung

Am 3. August 2020 kündigte der Pressedienst des Finanzministeriums der Russischen Föderation die Kündigung des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (im Folgenden SoIDN) mit Zypern an. Heftige Reaktion von Wirtschaftsvertretern und von Personen, die sich für die Geschehnisse im Finanzsektor interessieren, waren die Folge. Im Internet gab es Schlagzeilen, Zypern sein als Offshore-Zone auf die schwarze Liste gesetzt wurde. Bevor jedoch voreilige Schlussfolgerungen gezogen werden, ist es notwendig, die Geschehnisse einzuordnen.

In seiner Fernsehansprache vom 25. März hat Präsident Wladimir Putin vorgeschlagen, eine erhöhte Steuer auf Dividenden einzuführen, die auf ausländische Konten abgeführt werden. Diese Entscheidung zog zwangsläufig die Korrektur bereits früher abgeschlossener SoIDN nach sich. Der Präsident erklärte dies mit der Notwendigkeit, die Staatskasse vor dem Hintergrund erhöhter Ausgaben für die Unterstützung der Bevölkerung während der Pandemie wieder aufzufüllen. Länder wie Zypern, „durch die bedeutende Ressourcen russischer Herkunft“ fließen, waren zuerst betroffen. Nach Angaben des Finanzministeriums der Russischen Föderation werden solche Änderungen dem Staatshaushalt 130 bis 150 Milliarden Dollar pro Jahr einbringen.

Die Prognosen des Finanzministeriums für das Wohlergehen des Landes sind derzeit vielversprechend. Bei genauerem Hinsehen wird jedoch deutlich, dass diese Einschätzung unrealistisch ist und wichtige Faktoren nicht berücksichtigt werden, nämlich die Wirtschaftskrise aufgrund der Pandemie und die Tatsache, dass die meisten Unternehmen seit 2015 bereits 15 Prozent Steuern zahlen. Darüber hinaus ist Zypern seit 2014 keine Offshore-Zone mehr.

Die zyprische Gerichtsbarkeit ist bei russischen Unternehmen äußerst beliebt geworden. Laut dem Finanzministerium wurden nach verschiedenen Schätzungen im Jahr 2018 mehr als 1,4 Billionen Rubel und im Jahr 2019 mehr als 1,9 Billionen Rubel nach Zypern abgeführt. Das aktuelle Abkommen mit Zypern bot äußerst attraktive Bedingungen: Der Satz auf Dividenden konnte auf fünf bis zehn Prozent minimiert werden, und die Zinsen für Darlehen wurden überhaupt nicht besteuert.

Am 10. August wurde in der letzten Verhandlungsrunde ein Konsens zwischen den Staaten erzielt. Zypern stimmte zu, die Steuer auf Zinsen und Dividenden auf 15 Prozent anzuheben und Vorzugssätze (null und fünf Prozent) nur für Pensionsfonds, Versicherungsgesellschaften und Organisationen beizubehalten, deren Aktien an in Russland anerkannten Börsen gehandelt werden. Lizenzgebühren werden nach wie vor nicht besteuert.

Die Folgen dieser Veränderungen können vielfältig sein. Die Umstrukturierung der Holdingsgesellschaften auf Zypern wird unrentabel sein. Sinnvoller wird es sein, sie wieder nach Russland zu verlegen. Der stellvertretende Finanzminister Alexej Sazonow erklärte die Bereitschaft der Regierung, die Gesetzgebung in einigen Verwaltungsbereichen zu verbessern, um sie für ausländische Unternehmen attraktiver zu machen.

Es gibt in der Tat zwei Sonderverwaltungsregionen (im Folgenden als SAR bezeichnet) auf russischem Territorium, die Inseln Oktjabrskij Ostrow (Kaliningrader Gebiet) und Russkij Ostrow (Region Primorje). Einwohner dieser SAR erhalten eine Reihe von Vorteilen, darunter eine besondere Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage (zum Beispiel null Prozent auf Einkünfte, die eine internationale Holdinggesellschaft in Form von Dividenden erhält, und fünf Prozent auf Einkünfte, die ausländische Personen in Form von Dividenden auf Aktien (Beteiligungen) an internationalen Holdinggesellschaften erhalten). Ähnliche Vergünstigungen gelten nur für internationale öffentliche Unternehmen, aber die Regierung hat die Initiative gebilligt, die Vergünstigungen auch auf nicht-öffentliche Unternehmen auszudehnen.

Ein Unternehmen in eine SAR zu verlegen, ist jedoch nicht so einfach, wie es scheint. Gestützt auf Kapitel 2, Absatz 3 des Bundesgesetzes vom 3. August 2018 № 290-FZ „Über internationale Gesellschaften“, muss eine Gesellschaft, um in den Genuss der Leistungen zu kommen, ihren Gesellschaftsvertrag ändern und bis spätestens 1. Januar 2018 eine Vereinbarung über die Tätigkeit als Mitglied der SAR beantragen. Das schleißt jede Gesellschaft, die dies heute versucht, faktisch aus.

Darüber hinaus ist ein ausländisches Unternehmen verpflichtet, Investitionen von 50 Millionen Rubel in Russland zu tätigen. Es ist nicht möglich, einfach eine Beteiligung an einem bestehenden Unternehmen zu kaufen – dies gilt nicht als Investition. Um das Recht zur Übertragung des Unternehmens zu erhalten, muss das Kapital des bestehenden russischen Unternehmens erhöht werden oder ein neues Unternehmen gegründet werden. Diese harten Bedingungen machten die Möglichkeit eines Umzugs unattraktiv.

Russische Unternehmen werden Umstrukturierungsoptionen in Betracht ziehen müssen, aber im Moment gibt es keinen objektiven Grund, ein Unternehmen nach Russland zu verlagern. Wenn das geltende Gesetz nicht revidiert wird, werden kleine Unternehmen, die nach dem 1. Januar 2018 gegründet wurden, schlichtweg nicht in die privilegierten SAR verlegt werden können. In diesem Fall verlieren sie den Vorteil Zyperns als internationale Drehscheibe der Steuerbeziehungen und, was am wichtigsten ist, die Möglichkeit, Streitigkeiten und Konflikte mit Hilfe des englischen Rechts zu lösen.

Neben dem SoIDN mit Zypern hat Russland eine Reihe von Abkommen mit anderen Ländern, wie zum Beispiel dem Vereinigten Königreich, Deutschland, Luxemburg etc. In der Tabelle finden Sie einen Vergleich der Bedingungen, unter denen diese Abkommen gelten. Wie zu sehen ist, sind sie fast identisch.

Die Tatsache, dass das russische Finanzministerium die derzeitigen SoIDN aktiv überprüft, bedeutet nicht, dass diese Politik absolut jedes davon betreffen wird. Unserer Meinung nach werden die Abkommen mit Ländern wie Deutschland nicht revidiert werden, geschweige denn einseitig. Investoren sollten Entscheidungen über die Lokalisierung ihrer Finanzmittel und des Unternehmens auf der Grundlage einer gründlichen Analyse anderer Faktoren treffen: das interne Steuersystem des Landes, staatliche Unterstützungsprogramme und der Zustand der nationalen Wirtschaft.

Die enge Zusammenarbeit zwischen den Mitarbeitern in Moskau und Hamburg ermöglicht es uns, als zuverlässiger Vermittler zwischen russischen und ausländischen Unternehmen zu agieren: von der Marktanalyse über die Firmenregistrierung bis hin zur vollen Unterstützung ihrer finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten. Unser Leistungsspektrum umfasst lokale und internationale Wirtschaftsprüfung, die Erstellung von Verrechnungspreisdokumentationen, Buchhaltungs- und Steuerberatung, Unterstützung für von Corona betroffene Unternehmen in Russland und Deutschland und natürlich Steueranreize für Unternehmen, die in die russische Wirtschaft investieren.

Mit uns schaffen Sie mehr!

DVP Audit Ihr Experte für internationale Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung

DVP | Moskau
ООО „Dr. Voigt & Partner“

DVP | Hamburg
DVP Audit GmbH WPG

+ 7 495 690 92 62
info@partnery-audit.com
www.dvp-audit.com

Newsletter

    Wir bitten um Ihre E-Mail: