Rödl & Partner: Rechtsnachrichten. Ausgabe 09/2022

Die Kanzlei Rödl & Partner informiert regelmäßig über Neuerungen in der russischen Gesetzgebung.

Peppa Pig als Gerichtsfall

Auf Grundlage der Anordnung Nr. 79 des Präsidenten hat das Arbitragegericht des Gebiets Kirow einen vielbeachteten Beschluss in der Sache „Peppa Pig“ getroffen: Die Klage des britischen Unternehmens wurde unter Verweis auf die Herkunft aus einem „unfreundlichen Staat“ abgewiesen. Diese Position wurde weithin übernommen, auf sie wird derzeit in Streitigkeiten mit ausländischen Unternehmen aktiv verwiesen. Die Arbitragegerichte haben das Argument des „unfreundlichen Staates“ seit dem Inkrafttreten der Anordnung bereits mindestens 32 Mal verwendet. Jedoch ist ein derartiger Ansatz derzeit dennoch eher die Ausnahme als die Regel. Der Beschluss in Sachen „Peppa Pig“ gilt nicht als Präzedenzfall und wird derzeit durch die Berufungsinstanz geprüft.

Verhalten bei Behördenanfragen

Für Kreditinstitute in Russland wurden besondere Vorschriften zur Erfüllung von Anfragen ausländischer Behörden erlassen. Insbesondere wurde den Banken nach einer allgemeinen Regel verboten, ohne Genehmigung Angaben über Kunden, deren Transaktionen, Vertreter und dergleichen mehr zu übermitteln. Nach Eingang einer solchen Anfrage muss die Bank die Zentralbank Russlands darüber benachrichtigen und diese dann die bevollmächtigte Behörde, die der Präsident bestimmt. Die Anfrage kann ausschließlich bei Erhalt der Genehmigung dieser Behörde beantwortet werden. Für einen Verstoß gegen die neuen Vorschriften werden die Banken gemäß dem Gesetz über die Zentralbank der Russischen Föderation bestraft. Die Neuerungen sind zum 1. Mai in Kraft getreten.

Aufschub von Abgaben

Die Regierung hat im Rahmen ihrer Anti-Krisen-Maßnahmen am 29. April 2022 beschlossen, für Unternehmen in einer Vielzahl von Geschäftsbereichen die Fälligkeit der Versicherungsabgaben für das 2. und 3. Quartal dieses Jahres um 12 Monate aufzuschieben. Entscheidend ist der OKVED-Code über die Geschäftstätigkeit im Handelsregister zum 1. April 2022. Lediglich staatliche Unternehmen sind von dem Zahlungsaufschub ausgenommen.

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte
Dr. Andreas Knaul

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