Rödl & Partner: Kurznachrichten zu Recht und Steuern in Russland

Die Kanzlei Rödl & Partner informiert regelmäßig über Neuerungen in der russischen Gesetzgebung.

Ausfuhrverbot für medizinisches Gerät

Bis Ende 2022 ist es verboten, ausländische medizinische Geräte, die früher aus Staaten eingeführt wurden, die Saktionen gegen Russland eingeführt haben, aus Russland auszuführen. Ein entsprechendes Verbot hat die Regierung der Russischen Föderation beschlossen. Das Dokument sieht eine Reihe von Ausnahmen vor: Insbesondere ist die Ausfuhr von medizinischen Geräten durch natürliche Personen für private Nutzung, im Rahmen der internationalen Transitbeförderung, humanitärer Hilfe, Sicherstellung der Tätigkeit der Streitkräfte der Russischen Föderation usw. weiter möglich.

Subsidiäre Haftung

Oft nutzen Gläubiger eines insolventen Schuldners das Institut der subsidiären Haftung der kontrollierenden Person als letztes Instrument der Schuldbeitreibung. Die Gerichte befriedigen solche Forderungen oft, da keine präzisen Kriterien für die subsidiäre Haftung vorhanden sind. Im Ergebnis wird dieses Instrument, das dem Sinne des Gesetzes nach Ausnahmecharakter hat, durch die Gerichte als alltägliches Instrument genutzt. Jedoch nimmt die Rechtsprechung in letzter Zeit scheinbar eine andere Richtung. Im Jahre 2021 hat das Oberste Gericht der Russischen Föderation 16 Streitigkeiten über subsidiäre Haftung bei Insolvenz geprüft, zwölf davon wurden zugunsten der kontrollierenden Personen und nur vier zugunsten der Gläubiger der Schuldners entschieden.

Krisenmaßnahmen

Es wurden zahlreiche steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft ergriffen. So wurde seit dem 9. März die Initiierung der Insolvenzsachen eingestellt, seit dem 10. März gibt es ein Moratorium für planmäßige Prüfungen von kleinen und mittelständischen Unternehmen. Ab dem 14. März beginnt die vierte Etappe der Kapitalamnestie, welche eine Freistellung der Personen von der Belangung unter anderem für die Umgehung der Bezahlung der Zollgebühren und Steuern ermöglicht, unter der Bedingung, dass die betreffenden Finanzaktiva aus ausländischen Banken nach Russland überwiesen werden. Für den IT-Bereich werden Kredite zum Satz von drei Prozent, ein Nullsatz der Gewinnsteuer bis 2025, Verbot von Prüfungen für drei Jahre, und für Arbeitnehmer die Zurückstellung vom Wehrdienst sichergestellt. Natürliche Personen werden von der Bezahlung der Einkommensteuer für natürliche Personen für 2021–2022 von Zinsen aus Einlagen befreit, die eine Million Rubel übersteigen.

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte
Dr. Andreas Knaul

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