Rödl & Partner: Rechtsnachrichten. Ausgabe 08/2022

Die Kanzlei Rödl & Partner informiert regelmäßig über Neuerungen in der russischen Gesetzgebung.

Finanzhilfen für Arbeitgeber

Am 14. April hat die Moskauer Regierung weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Lage auf dem Arbeitsmarkt verabschiedet. Gemäß der Verordnung können Arbeitgeber Finanzhilfen bekommen, wenn sie bereit sind, zeitweilige Arbeitsplätze für Mitarbeiter zu organisieren, die unter Kündigungsrisiko stehen, ihnen Anpassungsbedingungen sowie Kurse zur Berufsausbildung anzubieten und Arbeitslose für bezahlte öffentliche Arbeiten einzubeziehen.

Außerdem muss der Arbeitgeber in Moskau tätig sein, am Tag der Antragstellung mindestens zwölf Monate als juristische Person oder Privatunternehmer registriert sein und keine Steuer- und Lohnschulden gegenüber Arbeitnehmern haben.

Moratorium für Insolvenzen

Seit 1. April 2022 ist ein sechsmonatiges Moratorium für die Einleitung von Insolvenzverfahren auf Antrag von Gläubigern in der Russischen Föderation in Kraft. Dabei sind Schuldner nach wie vor berechtigt, ein Verfahren über die eigene Insolvenz zu initiieren beziehungsweise auf das Moratorium zu verzichten, indem sie Angaben dazu ins Einheitliche Register von Angaben zu Insolvenzen eintragen lassen. Eine Reihe von Firmen hat diese Option bereits genutzt, denn während der Laufzeit des Moratoriums ist die Ausschüttung von Dividenden und Gewinnverteilung unter den Gesellschaftern sowie die Befriedigung von Ansprüchen auf Auszahlung des tatsächlichen Werts des Anteils beim Austritt aus der Gesellschaft nicht zulässig.

Geltungsdauer verlängert

Die russische Regierung hat eine Reihe von Maßnahmen zur Unterstützung von Bauherren genehmigt, um diesen die Möglichkeit zu geben, unter Krisenbedingungen laufende Bauvorhaben zu vollenden beziehungsweise neue Bauvorhaben zu beginnen. Zu diesem Zweck wurde die Geltungsdauer von Baugenehmigungen, die zum 1. August 2022 ablaufen, automatisch verlängert. Ebenso wurde die Geltungsdauer aller städtebaulichen Grundstückspläne um ein Jahr verlängert.

Darüber hinaus wurden Bauherren von der Pflicht befreit, städtebauliche Grundstückspläne und eine Reihe anderer Unterlagen den Bauaufsichtsbehörden vorzulegen, um Bau- und Betriebsgenehmigungen zu erhalten.

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte
Dr. Andreas Knaul

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