Wirtschaftsprüfung 2020: Probleme bei der Einreichung des Jahresabschlusses

Bei der Einreichung des Jahresabschlusses kann es aufgrund einer Gesetzesänderung für Unternehmen in Russland zu Problemen kommen. Die Spezialisten von DVP-Audit helfen, dies zu vermeiden.

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(Foto: DVP Audit)

Das veränderte Bundesgesetz „Über die Buchhaltung“ № 402-FZ definiert neue Anforderungen an die Einreichung des Jahresabschlusses. Seit dem 1. Januar 2020 reichen juristische Personen ihre Berichte nicht mehr bei Rosstat ein, sondern beim Föderalen Steuerdienst Russlands (FNS). Dies dient der Bereitstellung des Staatlichen Informationspools für Rechnungslegung (GIR BO), der öffentlich zugänglich ist. Unternehmen, die prüfungspflichtig sind, müssen der Steuerbehörde ebenfalls einen Bestätigungsvermerk vorlegen.

Diese Änderungen betreffen die überwiegende Mehrheit der in der Russischen Föderation tätigen juristischen Personen, einschließlich ausländischer. Nur einige Unternehmen sind von dieser Verpflichtung ausgenommen: Betriebe des öffentlichen Sektors, die Zen­tralbank der Russischen Föderation und Organisationen, die ihre Berichte dort einreichen, religiöse Organisationen und Organisationen, deren Berichte Informationen Staatsgeheimnisse enthalten.

Viele Unternehmen legen Daten nicht vollständig offen

Auf den ersten Blick sollten dadurch keine Probleme für die Buchhaltung entstehen. Tatsächlich gibt es nur wenige Unterschiede in Bezug auf die Einreichung der Rechnungslegungen, etwa beim Format und bei der Art der Einreichung. Kleine Unternehmen können die Erklärungen bis 2021 in einem einfachen Format einreichen.

Als jedoch am 29. Mai 2020 der Informationspool auf der Website nalog.ru für alle Interessierten einsehbar wurde, stellte sich heraus, dass viele der eingereichten Berichte zahlreicher Unternehmen verschiedene Verstöße enthielten. Dabei handelte es sich meist um nicht vollständig offengelegte Daten. Unsere Analyse hat gezeigt, dass der häufigste Fehler war, dass Lageberichte zum Jahresabschluss auf der offiziellen Website des Pools fehlen, obwohl dies obligatorisch ist.

Noch sind die Bußgelder niedrig

Offen gesagt haben einige Unternehmen wegen der Änderungen nicht nur „vergessen“, den Steuerbehörden die Lageberichte zur Verfügung zu stellen, sie haben diese – entgegen den Anforderungen der russischen Gesetzgebung – überhaupt nicht erstellt. Führt man sich die im GIR BO veröffentlichten Lageberichte zu Gemüte, kommt man mit Sicherheit zu dem Schluss, dass diese nicht immer vollständig und korrekt sind. Solche Fehler führen häufig zu einem modifizierten Bestätigungsvermerk.

Dabei ist zu beachten, dass nach der Gesetzgebung der Russischen Föderation die Rechnungslegung nicht unter das Geschäftsgeheimnis fällt. Bisher werden solche Verstöße nicht sehr streng bestraft: Es werden nach dem Steuergesetzbuch der Russischen Föderation nur 200 Rubel für jedes nicht eingereichte Dokument über das Unternehmen fällig, administrative Verstöße von Personen werden mit bis zu 500 Rubel bestraft. Es sind jedoch Gesetzesänderungen geplant, die die Strafen für die Nichtvorlage von Berichten oder deren Unvollständigkeit erheblich erhöhen können – auf bis zu 700 000 Rubel.

Reputation von Unternehmen kann Schaden nehmen

Trotz der unbedeutenden Geldstrafen birgt die Sache Risiken für Unternehmen. Diese werden definitiv nicht in der Lage sein, einen positiven Bestätigungsvermerk zu erhalten. Damit wird die Reputation des Unternehmens in den Augen potenzieller Investoren, Gläubiger und anderer Leser der Rechnungslegungsberichte durch ungenaue Informationen beschädigt.

Der Wirtschaftsprüfer kann immer über die Korrektheit der Erläuterungen zur Bilanz und zum Bericht über die Finanzergebnisse beraten, was es dem Management der Organisation ermöglicht, die Risiken der Einreichung eines unkorrekten und/oder unvollständigen Jahresabschlusses bei den Steuerbehörden erheblich zu verringern. DVP-Audit-Spezialisten schenken diesem Thema bei jährlichen Audits besondere Aufmerksamkeit.

Andere bedeutende Verstöße ausländischer Unternehmen und unsere Prüfungspraxis werden wir auf dem kostenlosen Webinar DVP Audit „Fehler in der Rechnungslegung und Steuerbuchhaltung auf der Grundlage der Ergebnisse der Wirtschaftsprüfungen für 2019, Em­­pfehlungen für 2020“ für Finanzdirektoren und Buchhalter vorstellen. Einzelheiten und Anmeldung für die Veranstaltung unter www.dvp-audit.com.

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Für den Inhalt dieses Beitrags ist die Firma DVP Audit verantwortlich.

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