Rödl & Partner: Kurznachrichten zu Recht und Steuern in Russland

Die Kanzlei Rödl & Partner informiert regelmäßig über Neuerungen in der russischen Gesetzgebung.

„Verwässerung“ von Marken

Gemäß Artikel 1484 des russischen Zivilgesetzbuchs ist der Geltungsbereich einer Marke auf die Waren- und Leistungsarten beschränkt, die vom Rechteinhaber gewählt wurden. Die Nutzung einer ähnlichen Marke in anderen Bereichen ist zwar legal, kann den Interessen des Haupt-Rechteinhabers jedoch Schaden zufügen. Zum Schutz dieser Interessen wurde in den USA das Konzept der „Verwässerung“ entwickelt, wonach der Inhaber der Hauptmarke berechtigt ist, diese vor der Nutzung durch Dritte zu schützen, sogar in Bezug auf unterschiedliche Waren und Dienstleistungen. In Russland wurde das Konzept der „Verwässerung“ nicht durch die Rechtsprechung bestätigt, jedoch hat im vergangenen Jahr das Gericht für Geistiges Eigentum einen ersten Schritt in diese Richtung gemacht. Das Gericht hob den Schutz der Marke eines Beklagten vorfristig auf und schränkte deren Nutzung für jene Arten von Leistungen ein, die der Tätigkeit des Klägers ähneln, der eine ähnliche Marke besitzt.

Regeln für Kryptowährungen

Die Regierung der Russischen Föderation hat ein Konzept für die Regulierung des Umlaufs von Kryptowährungen verabschiedet. Gemäß dem Konzept müssen natürliche und juristische Personen zur Tätigung von Geschäften mit Kryptowährungen sich identifizieren lassen sowie über ein elektronisches Konto bei einer Bank bzw. bei einem Betreiber des Umtauschs von digitalen Währungen (z.B. Börse) verfügen. Die durchzuführenden Transaktionen werden von der Bank hinsichtlich einer illegalen Tätigkeit geprüft. Eintragungen mit Informationen über die Transaktionen werden im System für den Umtausch von digitalen Währungen vorgenommen.

Verrechnung von Steuerüberzahlungen

Steuerüberzahlungen können jetzt mit zu zahlenden Abgaben und Gebühren verrechnet werden. Bislang konnten Steuern nur mit Steuern, Abgaben nur mit Abgaben verrechnet werden, die an den Haushalt desselben Trägers zu überweisen waren, bei dem eine Überzahlung vorlag. Zur Leistung der einheitlichen Steuerzahlung müssen Unternehmen oder Einzelunternehmer mit der Steuerbehörde eine Saldenbestätigung ohne Abweichungen durchführen und im April 2022 einen Antrag auf Anwendung der einheitlichen Steuerzahlung einreichen.

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte
Dr. Andreas Knaul

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