Gerechtigkeit für alle?: Was deutsche Parteien zur Rente für Spätaussiedler sagen

Seit diesem Jahr läuft die letzte Stufe der Rentenangleichung in Deutschland. Bis zum Jahr 2025 soll es keine Unterschiede mehr zwischen den Altersbezügen in West- und Ostdeutschland geben. Ausgenommen von der Angleichung sind jedoch Spätaussiedler, die unter das Fremdrentengesetz fallen. Dagegen wehren sich mehrere Landschaftsmannschaften mit einer Petition. Die MDZ hat die Parteien im Bundestag gefragt, wie sie zu den Renten für Spätaussiedler stehen.

Rente

Die Rente mag für Spätaussiedler sicher sein, dennoch bleibt sie gering. © flickr.com/insm

Markus Kurth, Sprecher für Rentenpolitik Bündnis 90/Die Grünen

Alle Menschen müssen im Alter vor Armut geschützt sein. Es kann nicht sein, dass Menschen, die ein Leben lang gearbeitet haben, Renten bekommen, die unterhalb der Armutsgrenze liegen. Wir setzen uns deshalb für die Einführung einer Garantierente gegen Altersarmut ein. Menschen, die den größten Teil ihres Lebens versichert waren, gearbeitet, Kinder erzogen, andere Menschen gepflegt oder sonstige Anwartschaften in der Rentenversicherung erworben haben, sollen im Alter eine Rente beziehen, die oberhalb der Grundsicherung liegt.

Davon würden auch viele Aussiedlerinnen und Aussiedler ganz erheblich profitieren. Wir unterstützen das Vorhaben, bilaterale Abkommen über soziale Sicherheit mit allen Herkunftsstaaten abzuschließen und auf diesem Weg dafür Sorge zu tragen, dass in diesen Ländern erworbene Ansprüche auch geltend gemacht werden können.

Nadja Jung, Pressesprecherin der SPD-Bundestagsfraktion

Die Gruppe der Vertriebenen und Spätaussiedler wird im Vergleich zu gebürtigen Deutschen und zu allen anderen zugewanderten Personen rentenrechtlich bereits besser behandelt: Denn grundsätzlich werden Renten in Deutschland nur gezahlt, wenn auch Beiträge in die Rentenversicherung entrichtet worden sind. Als einziger Gruppe wird Vertriebenen und Aussiedlern eine gesetzliche Rente ermöglicht, obwohl dem keine eigenen Beiträge gegenüberstehen.

Die Leistungen für die Spätaussiedler beruhen nicht auf geleisteten Beiträgen, sondern auf der Solidarität der Versichertengemeinschaft. Jede Erweiterung dieser Leistung muss deshalb gegenüber den Beitragszahlern gerechtfertigt werden. Einen konkreten Bedarf sehen wir hier nicht: So ist z.B. die Rente für weibliche Spätaussiedler deutlich höher als für Frauen in den alten Bundesländern.

Aber keine Frage: Es gibt viele Frauen und Männer, die von niedrigen Renten leben müssen. Deshalb sehen wir es als zentrale Aufgabe an, alle Versicherten gegen Altersarmut abzusichern und angemessene Renten zu zahlen. Auf Druck der SPD wurden deshalb in dieser Legislatur schon wesentliche Erfolge für Rentnerinnen und Rentner erreicht. Zudem wollen wir dieses Jahr mit der Umsetzung der Grundrente Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, in der Rente besser stellen.

Peter Weiß, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der CDU/CSU-Bundestagsfraktion 

Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, für Härtefälle in der Grundsicherung einen Ausgleich durch eine Fondslösung zu schaffen. Dieser Koalitionsvertrag ist für uns gültig. Zur Umsetzung befinden wir uns gerade im intensiven Austausch mit dem zuständigen Ministerium. Wann genau eine Umsetzung im Gesetzgebungsverfahren erfolgen wird, kann derzeit noch nicht abgesehen werden.

Uwe Witt, Obmann für Arbeit und Soziales, AfD

Die Deutschen aus Ost- und Mitteleuropa haben sich hervorragend in ihre alte Heimat reintegriert. Sie und ihre Nachkommen sind Teil des deutschen Volkes und genießen dieselben Rechte und Pflichten wie all ihre deutschen Mitbürger. Daher müssen sie im deutschen Rentensystem den einheimischen Deutschen gleichgestellt sein. Bestehende Regelungen im Fremdrentengesetz, welche sie strukturell gegenüber anderen Deutschen benachteiligen, sind schnellstmöglich abzuschaffen.

Zusammengestellt von Daniel Säwert.

Rente für Spätaussiedler

Spätaussiedler unterliegen in Deutschland dem sogenannten Fremdrentengesetz aus dem Jahr 1960. Diesem Gesetz liegt der Gedanke zugrunde, dass die gesamte Erwerbstätigkeit im Herkunftsland im deutschen Rentensystem angerechnet wird. Zu diesem Zweck wurde ein Punktesystem eingeführt. Seit der Reform im Jahr 1996 können Spätaussiedler nur noch 25 von 40 möglichen Punkten erreichen. Dies ist gleichbedeutend mit einer 40-prozentigen Kürzung der Bezüge. Aktuell liegen die Höchstrenten bei 800,75 Euro in den alten Bundesländern und 767,25 Euro in Ostdeutschland. Für Ehepaare gilt eine Obergrenze von 1281,20 Euro im Westen und 1227,60 Euro im Osten.

„Die Spätaussiedler werden ausgeklammert“

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