Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation in Russland

DVP Audit erstellt seit 2014 Verrechnungspreisdokumentationen in Russland. Der Verrechnungspreisspezialist und Wirtschaftsprüfer Pavel Kraev setzt alle i-Punkte auf dieses Thema.

Anforderungen an Verrechnungspreise in Russland

Unternehmen, die Geschäfte mit verbundenen Unternehmen abschließen, sollten der Steuerbehörde Dokumente zum Zweck der Überprüfung der Preise bei solchen Geschäften vorlegen. Die Nichtübereinstimmung des Verrechnungspreises mit dem Marktniveau kann auf eine Minimierung der gezahlten Steuern hindeuten.

Die Verrechnungspreise-Dokumentation dient dazu, die Preise von Transaktionen mit nahestehenden Personen zu belegen, damit sie mit dem Marktniveau übereinstimmen.

Hintergrund

Im Jahr 2011 wurde das russische Steuergesetzbuch um den Abschnitt V.1 ergänzt, der die Befugnis des russischen FTS zur Preiskontrolle bei Transaktionen zwischen verbundenen Parteien vorsieht. Die Steuerzahler beginnen mit der Anmeldung der kontrollierten Transaktionen und bereiten die Verrechnungspreisdokumentation vor.

Am 26. Januar 2017 unterzeichnete der russische FTS das Multilateral Competent Authority Agreement on Country-by-Country Reporting. Dies geschah im Rahmen der Umsetzung des OECD Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) Plans.

Seit 2018 ist ein neues Gesetz in Kraft, das die Bereitstellung einer dreistufigen Verrechnungspreisdokumentation für internationale Unternehmensgruppen regelt.

Welche Unternehmen sind verpflichtet, eine Verrechnungspreisdokumentation zu erstellen?

Unternehmen, Mitglieder internationaler Unternehmensgruppen, deren Umsatz nach den Ergebnissen des Geschäftsjahres gemäß dem Konzernabschluss 50 Milliarden Rubel und mehr (mehr als 750 Millionen Euro) beträgt.

Der Berichtszeitraum ist das auf das angegebene Geschäftsjahr folgende Geschäftsjahr.

Zusammensetzung der Dokumentation

Benachrichtigung über die Zugehörigkeit zu einer internationalen Unternehmensgruppe;

Die dreistufige Transfer-Pri­cing-Do­ku­mentation

Globale Dokumentation (Master file);

Nationale Dokumentation (Lokal file);

Länderbericht (Country-by-country reporting);

Benachrichtigung über die Zugehörigkeit zu einer internationalen Unternehmensgruppe

Eine Meldung muss von allen Gruppenmitgliedern, die Steuerzahler sind, bei der Föderalen Steuerbehörde eingereicht werden, mit Ausnahme von ausländischen Organisationen, die nur Einkünfte beziehen (Artikel 309 der Abgabenordnung). Man kann aber für alle Mitglieder berichten.

Master File

In freier Form. Die Datei muss Informationen enthalten über:

Gruppenstruktur;

Gruppengeschäft;

immaterielle Vermögenswerte;

finanzielle Aktivitäten.

Local File

In freier Form.

Die Dokumentation ist Teil der TP-Dokumentation (Konzernstruktur, Hauptwettbewerber, Analyse der Übereinstimmung der Verrechnungspreise mit den Marktpreisen).

Fristen und Strafen

1. Die Benachrichtigung über die Zugehörigkeit zu einer internationalen Unternehmensgruppe ist spätestens acht Monate nach Ende des Berichtszeitraums für die Muttergesellschaft einzureichen. Für die Verletzung der Frist für die Einreichung der Anmeldung oder für die Einreichung von ungenauen Informationen in der Anmeldung wird eine Geldstrafe in Höhe von 50 000 Rubel festgelegt.

2. Die Globale Dokumentation ist innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Antrags vorzulegen. Für die Verletzung der Einreichungsfrist wird eine Geldstrafe in Höhe von 100 000 Rubel verhängt.

3. Die Nationale Dokumentation muss innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt einer Aufforderung durch den Föderalen Steuerdienst eingereicht werden. Bei Nichteinhaltung der Frist wird eine Geldstrafe in Höhe von 100 000 Rubel verhängt.

4. Der Länderbericht muss spätestens zwölf Monate nach Ende des Berichtszeitraums oder, wenn eine Forderung eingegangen ist, drei Monate nach dem Datum des Eingangs der Forderung eingereicht werden. Für die Verletzung der Frist für die Einreichung des Berichts oder für die Einreichung von unrichtigen Angaben im Bericht wird eine Geldstrafe in Höhe von 100 000 Rubel festgelegt.

Wenn Sie Fragen zur Verrechnungspreisdokumentation haben, können Sie sich gerne an uns wenden – wir helfen Ihnen gerne weiter!

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