100 Urenkelkinder und eine Tochter ohne Visum

Eine russlanddeutsche Familie aus Kasachstan geriet in diesem Sommer zweimal in die Schlagzeilen der deutschen Medien. Zunächst wurde sie als Beispiel für einen Rekordbeitrag zur Lösung des demografischen Problems in Deutschland vorgestellt. Wenig später wurden sie aber auch als Beispiel für einen Verstoß gegen das Migrationsrecht angeführt. Eines der Familienmitglieder – eine Mutter von sieben Kindern – muss das Land bis zum 31. Juli verlassen.

Nina Dück im Interview (Foto: Youtube Junge Freiheit)

Anfang Juni berichtete die Zeitung „Bild“ darüber, wie die 86-jährige Nina Dück zum 100. Mal Urgroßmutter wurde. Die Zeitung veröffentlichte ein Foto aus dem Geburtshaus in Gera in Thüringen. Darauf ist die ältere Frau zu sehen, wie sie den winzigen Levi im Arm hält. Nina Dück selbst war einige Monate zuvor aus Kasachstan nach Deutschland gezogen. Mit ihr zusammen kam ins Land auch ihre Enkelin Evelina Penner, Mutter von sechs Kindern. Und im Sommer kam in Gera ihr siebtes Kind zur Welt, der Urenkel №100. Insgesamt hat Nina Dück acht Kinder und 53 Enkelkinder. Der MDR zeigte vier Generationen der Familie: „Thüringerin freut sich über den 100. Urenkel.“ Die Rekord-Urgroßmutter ist also ein eindrucksvolles Beispiel dafür, welchen Nutzen die Russlanddeutschen für das Land haben.

Mitte Juli berichteten die deutschen Medien über die 49-jährige Tochter von Nina Dück, Liliya Klassen. Sie zog im November 2020 mit ihrem Mann Heinrich und ihren sieben Kindern von Kasachstan nach Baden-Württemberg in Deutschland. Der Umzug mitten in der Pandemie war eine Notmaßnahme: Heinrich Klassens Onkel benötigte dringend Pflege. Und so wurde Liliya ein Schengen-Visum ausgestellt, also kein spezielles Visa, mit dem Russlanddeutsche, die den Status der Spätaussiedler erhalten haben, nach Deutschland einreisen. Die übrigen Familienmitglieder hatten es jedoch. In fünf Jahren war es nicht gelungen, es zu beantragen: Laut Gesetz ist dies nur möglich, wenn man sich im Herkunftsland befindet.

Liliya und Heinrich Klassen (Foto: Youtube Junge Freiheit)

Während ihrer Jahre in Deutschland absolvierte Liliya erfolgreich Integrations- und Sprachkurse und wurde Mitglied der örtlichen christlichen Gemeinde. Die kinderreiche Mutter arbeitete sogar 15 Stunden pro Woche als Reinigungskraft. Die Kinder gehen zur Schule und sprechen fließend Deutsch. Ihr Mann arbeitet in einem Altenheim. Und trotz alledem ist das Urteil der Ausländerbehörde in Heilbronn hart: Die Frau muss das Land bis zum 31. Juli verlassen. Sie soll die erforderlichen Dokumente in ihrem Heimatland beantragen.

Die Familie wandte sich mit einem offenen Brief an den Leiter der Behörde, in dem sie ihre Geschichte schilderte. Sie bat darum, diesen Fall in einem Sonderverfahren zu prüfen. Unter anderem stellten sich die Klassens die Frage, wie man überhaupt „die Tochter einer Frau, die Deutschland mit ihrer Familie bereichert hat“, ausweisen könne. Die Familie hofft auf das Beste, zumal sie von sehr vielen Menschen unterstützt wird. Allerdings schreiben ebenso viele Kommentatoren, die auch Mitgefühl für diese Familie empfinden, über die Notwendigkeit, das Gesetz einzuhalten – wie streng es auch sein mag. Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses am 30. Juli haben die Bemühungen der Unterstützer der Familie Klassen zu keinem Resultat geführt.

Olga Silantjewa

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