Krankenversicherung in Russland: Doppelt schützt besser

Wer einen Arbeitsvertrag bei einem russischen Unternehmen unterschreibt, bekommt eine russische Krankenversicherung. Verlassen sollte man sich auf die im Ernstfall aber nicht. Experten erklären, wie sich Ausländer in Russland am besten absichern sollten.

Je aufwendiger die Behandlung, desto wichtiger wird im Fall einer Krankheit die Kostenfrage. /Foto: Pixabay

Am Anfang waren die Kopfschmerzen. Dann kleine Aussetzer.  Schließlich die Diagnose: ein Tumor, der dringend behandelt werden muss. Die russische Versicherung übernimmt die Kosten von Krebsbehandlungen nicht. Aber die deutsche Krankenkasse hat der Patient vor dem Umzug ins Ausland gekündigt. Ein fiktives Beispiel zwar. Doch eines, über das man sich zumindest mal Gedanken gemacht haben sollte, wenn man einen Arbeitsvertrag in Russland unterschreibt. Denn so selbstverständlich wie in Deutschland ist die Absicherung im Krankheitsfall hierzulande nicht. 

1. Keine Erstattung

Grundsätzlich übernimmt die deutsche gesetzliche Krankenkasse in Russland keine Kosten. Als Tourist braucht man deswegen eine Reisekrankenversicherung. Doch die gilt oft nur für befristete Aufenthalte, zum Beispiel bis zu 42 Tage. Wer länger in Russland lebt und arbeitet, muss sich anders absichern. Es sei denn, er wurde von einem deutschen Unternehmen befristet nach Russland geschickt („Entsendung“). Dann zahlt der Arbeitgeber weiterhin in Deutschland Sozialversicherungsbeiträge und kommt zunächst für die notwendigen medizinischen Behandlungen seiner Angestellten auf. Anschließend kann er sich die Kosten von der deutschen Kasse des Arbeitnehmers erstatten lassen.

2. Pflichtversicherung

Wer mit Arbeitsvisum bei einem russischen Unternehmen beschäftigt ist, für den muss der Arbeitgeber eine russische Krankenversicherung abschließen und bezahlen. Diese sogenannte zusätzliche Krankenversicherung (DMS) ist Voraussetzung für die Arbeitsbewilligung. Das gilt auch, wenn jemand eine private Auslandskrankenversicherung für Russland hat. Wie der Versicherungsnachweis auszusehen hat, ist gesetzlich geregelt. Zum Beispiel muss er mit einem bestimmten Wasserzeichen versehen sein. Das Angebot von Händlern, die solche Dokumente auf der Straße anpreisen, sollte man daher  nicht annehmen, rät Tatjana Ignatewa vom Versicherungsunternehmen Reso.

Die Standard-Ausführung gibt es schon ab 3000 bis 4000 Rubel im Jahr, umgerechnet etwa 45 bis 60 Euro. „Dafür bekommen Sie aber auch nicht viel“, so die Expertin. Ein gebrochener Arm wird gegipst. Aber vergleichbar mit dem Schutz einer deutschen Krankenversicherung ist das Angebot nicht. Außerdem ist man an bestimmte Kliniken gebunden. Daher kann man sich nicht unbedingt einen Arzt aussuchen, der Deutsch oder Englisch spricht. Oft gelten diese Versicherungen nur für den Arbeitsort, gibt Andreas Setzepfandt zu bedenken, der als stellvertretender Generaldirektor von Burda in Russland auch für Personalfragen zuständig ist. Aus Erfahrung rät er, sich die Konditionen genau anzusehen und in Absprache mit dem Arbeitgeber aufzustocken: „Für umgerechnet 500 bis 600 Euro im Jahr können Unternehmen für ihre Angestellten Versicherungen kaufen, die mehr abdecken als der Mindesttarif.“

3. Zusätzlicher Schutz

Alle befragten Experten sind sich einig, dass die Standard-DMS nicht ausreicht. Die Juristin Elena Balashova, die unter anderem die Deutsche Botschaft und die Österreichische Handelsvertretung berät, empfiehlt zusätzlich eine erweiterte freiwillige Krankenversicherung. Diese gestatte es, sich zum Beispiel internationale Kliniken oder gute russische Krankenhäuser auszusuchen. Auch bei angesehenen russischen Firmen sei es üblich, für ihre ausländischen und russischen Mitarbeiter solche Versicherungen abzuschließen. So müssen sie sich nicht in den staatlichen Einrichtungen behandeln lassen.

Solche Zusatzverträge kann man auch als Arbeitnehmer selbst kaufen. Jedoch gibt die Expertin von Reso zu bedenken, dass die Angebote für Privatpersonen oft beschränkt sind. Zum Beispiel könnten geplante Krankenhausaufenthalte, etwa für eine nicht zwingend nötige Knie-OP, ausgeschlossen sein. Auch die Kostenübernahme bei einer Schwangerschaft oder bei chronischen Krankheiten muss nicht in einem solchen Angebot enthalten sein. Besser sind die Konditionen meist, wenn Firmen die Verträge für ihre Mitarbeiter im Paket abschließen. Daher empfiehlt es sich, mit dem Arbeitgeber zu verhandeln, bevor man selbst einen Vertrag unterschreibt.

4. Private Alternativen

Eine andere Möglichkeit ist, sich zusätzlich mit einer deutschen oder internationalen Auslandskrankenversicherung abzusichern. So erklärt zum Beispiel die Migrationsexpertin bei Siemens in Russland Natalja Ryschkewitsch, dass die russische Absicherung der Expats die deutsche nicht ersetzen könne. Und Setzepfandt weist darauf hin, dass Mitarbeiter, die sich weiterhin in Deutschland versichern, das bei den Gehaltsverhandlungen einkalkulieren sollten.

Vorsicht ist bei den Details geboten. Manche Anbieter privater Versicherungen schließen zum Beispiel nur den europäischen Teil Russlands ein. Probleme können auch auftauchen, wenn jemand seinen Wohnsitz in Deutschland aufgibt. Dann kann der Vertrag ungültig werden. Außerdem sollte man vorher abklären, ob Behandlungen in Deutschland übernommen werden.

5. Anwartschaft in Deutschland

In der Regel wollen Expats nicht für immer in Russland bleiben. Deswegen raten die befragten Experten, die deutsche Versicherung wenn möglich beizubehalten. Für gesetzlich Versicherte gibt es die Option einer Anwartschaft. Dabei werden deutlich geringere Beiträge gezahlt. Im Jahr 2017 sind es laut Auskunft deutscher Kassen knapp 30 Euro im Monat. Dafür besteht kein Anspruch auf Leistungen. Allerdings kann die Anwartschaft in eine Versicherung umgewandelt werden, wenn man sich vorübergehend in Deutschland aufhält.

Zudem kann sie sinnvoll sein, wenn man später in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) wechseln oder Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen möchte, heißt es beim Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Ebenso kann die Anwartschaft helfen, wenn man nach der Rückkehr nicht gleich einen Arbeitsvertrag bekommt. In jedem Fall sollte man die Möglichkeit mit der Krankenkasse besprechen.

Corinna Anton

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