Keine Rehabilitierung für Arbeitsarmee-Opfer

Der russische Verfassungsgerichtshof hat abgelehnt, die Klage des auf die Rechte der Russlanddeutschen spezialisierten Anwalts Wladimir Redekop anzunehmen. Redekop wollte erreichen, dass die Einberufung in die sogenannte Arbeitsarmee (Trudarmee) als politische Repression anerkannt wird. Diese Entscheidung betrifft tausende russlanddeutsche Familien, deren Angehörige während des Zweiten Weltkriegs zur Zwangsarbeit mobilisiert wurden.

Denkmal für die Opfer politischer Repressionen „Stein der Tränen und des Weinens“ in Solikamsk (Reion Perm, Ural) (Foto: Tatjana Kisser)

Zu den Betroffenen der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zählen auch die Nachkommen von Gerhard Vogt. Vogt wurde 1890 in der Kolonie Pordenau in einer mennonitischen Familie geboren und lebte später im benachbarten Marienthal. Heute handelt es sich dabei um den kleinen Ort Iljino in der Nähe von Saporischschja in der Ukraine. Gerhard Vogt erlernte den Beruf des Tischlers. Mitte der 1920er Jahre heiratete er; aus der Ehe gingen mehrere Kinder hervor. 1941 wurde das sechste Kind geboren: die Tochter Maria.

Zwangsarbeit im Arbeitsbataillon

Am 11. September 1941 mobilisierte das sowjetische Militärkommissariat von Tschernigow den 51-jährigen Familienvater. Das Kommissariat handelte dabei auf Grundlage eines geheimen Beschlusses des Politbüros des ZK der KPdSU vom 30. August 1941 „Über die auf dem Gebiet der Ukrainischen SSR lebenden Deutschen“. Das Dokument wies die Behörden in neun Gebieten der Republik an, „alle antisowjetischen Elemente unter der deutschen Bevölkerung zu verhaften“ sowie „alle deutschen Männer im Alter von 16 bis 60 Jahren zu mobilisieren und in Arbeitsbataillone einzuweisen“.

Insgesamt wurden 18 600 Deutsche mobilisiert und auf vier Lager des sowjetischen Geheimdienstes NKWD verteilt. Diese Zahl nennen die Historiker Arkadi German und Alexander Kurotschkin in ihrem Buch „Die Deutschen der UdSSR in der Trudarmee (1941–1945)“, wobei sie sich auf Dokumente des Staatsarchivs stützen.

Gerhard Vogt wurde in das NKWD-Lager Solikamstroj eingewiesen und der Dritten Kolonne, neunte Abteilung, zugeteilt. Die Zwangsarbeiter des Lagers mussten am Bau einer Zellstoff- und Papierfabrik sowie einer Pulverfabrik arbeiten. Die Arbeitsbedingungen waren extrem hart, die Sterberate entsprechend hoch: Im Jahr 1942 lag sie mit 20 Prozent deutlich über dem Durchschnitt des zuständigen sowjetischen Volkskоmmissariats. Diese Berechnungen stammen vom Historiker Viktor Kirillow, der sie in der Monografie „In Arbeitskolonnen für die gesamte Zeit des Krieges: Zeitzeugen und Forscher berichten über die Deutschen in der Trudarmee“ dokumentiert.

Edwin Grib, der Jahrzehnte später Ehrenbürger von Solikamsk wurde und sich vehement für die Rehabilitierung der Angehörigen der Arbeitsarmee eingesetzt hatte, war zur selben Zeit wie Vogt in Solikamstroj inhaftiert. In den 2000er Jahren berichtete er: „Laut einer offiziellen Auskunft des Informationszentrums des Innenministeriums der Region Perm starben von den 15 000 Arbeitsarmeeangehörigen in Solikamsk während des Krieges mehr als 7 300 Menschen durch schwere körperliche Arbeit, Unterernährung und vor allem infolge moralischer Demütigung.“

Unter den Verstorbenen befand sich auch Gerhard Vogt. Er starb am 13. Januar 1942 an „zunehmender Herzschwäche bei subkompensiertem Herzfehler und Pellagra“ – was so viel bedeutet wie: Er starb an Hunger und Erschöpfung.

Vorderseite der Todesbescheinigung von Gerhardt Vogt aus dem Lager (Aus dem Privatarchiv von Wladimir Redekop)

Der gescheiterte Kampf um Rehabilitierung

Im Jahr 2023 leitete Rechtsanwalt Wladimir Redekop das Rehabilitierungsverfahren für seinen Verwandten ein. Die regionalen Behörden des Innenministeriums in Perm lehnten den Antrag jedoch mit der Begründung ab, dass die Einberufung in die Arbeitsarmee im Gesetz „Über die Rehabilitierung von Opfern politischer Repressionen“ von 1991 nicht explizit aufgeführt sei. In Punkt 3c des Gesetzes heißt es jedoch, dass Personen zu rehabilitieren sind, die „auf administrativem Wege verbannt, deportiert, in Sonderansiedlungen geschickt, zu Zwangsarbeit unter Einschränkung ihrer Freiheit, einschließlich in ‚Arbeitskolonnen des NKWD‘, sowie zu anderen Einschränkungen ihrer Rechte und Freiheiten verurteilt wurden“.

Vogt wurde gemäß dem Beschluss ins Arbeitsbataillon eingewiesen. Er starb als Angehöriger der Arbeitsarmee (wie in der Sterbeurkunde vermerkt ist). Nach der Auslegung der Behörden bedeutet dies jedoch, dass er weder deportiert wurde, noch zu Zwangsarbeit herangezogen worden sei, noch seine Rechte und Freiheit eingeschränkt worden seien.

Wladimir Redekop legte gegen diese Entscheidung formell Berufung ein. Er sammelte eine Vielzahl von Dokumenten: Zitate aus Studien zur Definition der Arbeitsarmee, zu den Haftbedingungen sowie Beweise für die Existenz bewachter „Zonen“ und „Konvois“. Insbesondere legte er dar, dass zunächst deutsche Männer – vor allem aus der Ukraine sowie aus der Roten Armee entlassene Soldaten – in Baubataillone mobilisiert wurden. Nach einigen Monaten wurden diese Baubataillone aufgelöst und durch Arbeitskolonnen ersetzt. Der Begriff „Arbeitsarmee“ taucht jedoch in keinem offiziellen Dokument aus den Kriegsjahren, in keiner Dienstkorrespondenz und in keinem Bericht staatlicher oder wirtschaftlicher Organe auf. Dennoch bezeichneten sich die Mobilisierten selbst als „Trudarmisten“ – darunter auch Gerhard Vogt.

Redekop legte gegen die Ablehnung Berufung ein und wandte sich schließlich an den Verfassungsgerichtshof der Russischen Föderation. Kürzlich erhielt er die Antwort des Gerichts: Die Beschwerde wurde abgewiesen. „Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs der Russischen Föderation zu dieser Beschwerde ist endgültig und kann nicht angefochten werden.“

Was bedeutet diese Entscheidung?

Wladimir Redekop antwortet auf Anfrage der MDZ: „Im Grunde genommen bedeutet die Ablehnung der Rehabilitierung auch nur eines einzigen Deutschen die Anerkennung, dass man ihm und allen Deutschen – Bürgern der UdSSR – gerecht behandelt hat, als man sie aus politischen Gründen aufgrund ihrer nationalen Zugehörigkeit vertrieben, deportiert, gedemütigt, zu Sklavenarbeit gezwungen, ausgehungert, bis zur körperlichen Erschöpfung getrieben und namenlos in verlassenen Gruben begraben hat. Sie sind selbst schuld, dass sie Deutsche sind. Dies wurde nun von den Richtern des Verfassungsgerichts der Russischen Föderation bestätigt.“

Wir möchten darauf hinweisen, dass die Verweigerung der Rehabilitierung ernsthafte Hindernisse für die Nachkommen der repressierten Deutschen schaffen kann – insbesondere für jene, die den Spätaussiedler-Status beantragen und nach Deutschland übersiedeln möchten. Denn genau dafür ist ein Rehabilitierungsdokument von entscheidender Bedeutung.

Diese Geschichte zeigt auch, wie wichtig es ist, weiterhin Dokumente zu suchen und zu veröffentlichen, die mit der Existenz der Arbeitskolonnen (der sogenannten Trudarmee) in Verbindung stehen. Erstens, damit dieses historische Phänomen offiziell anerkannt und bewertet wird. Zweitens, um den Nachkommen Zugang zu den Fakten ihrer Familiengeschichte zu ermöglichen. In diesem Kapitel der russlanddeutschen Geschichte gibt es noch sehr viele weiße Flecken. Das Fehlen eines Gedenkbuchs für die Angehörigen der Arbeitsarmee des Solikamstroj-Lagers ist einer davon.

Olga Silantjewa

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