Rödl & Partner: Kurznachrichten zu Recht und Steuern in Russland

Die Kanzlei Rödl & Partner informiert regelmäßig über Neuerungen in der russischen Gesetzgebung.

CEO erhöht willkür­lich eigenes Gehalt

Ohne die Zustimmung seines Arbeitgebers hat ein Generaldirektor den Stellenplan des Unternehmens geändert und sein Gehalt fast verdoppelt. Festgestellt wurde das erst bei seiner Kündigung. Der Arbeitgeber klagte, um die zu viel gezahlten Gehälter zurückzuerhalten. Gerichte gaben den Klagen statt. Der ehemalige CEO habe in böser Absicht gehandelt, so die Begründung.

Die Gerichtspraxis ist bei solchen Fällen ist uneinheitlich. Teilweise stellten sich Gerichte auf die Seite des Arbeitnehmers und berücksichtigten, dass die Gehaltserhöhung nicht über dem Durchschnittsgehalt für die Stelle lag und das Unternehmen während der Amtszeit dieses CEO Gewinn erwirtschaftet hat.

Verschärfte Kontrolle der Abfallentsorgung

Der Föderale Dienst für Aufsicht im Bereich der Naturnutzung (Rosprirodnadsor) hat der Regierung seine Initiative zur Verschärfung der Kontrolle über die Abfallentsorgung vorgestellt. Dabei geht es insbesondere um die Einführung von Lizenzen für die Entsorgung von Abfällen der Gefahrenklassen I bis V aus Gebrauchtwaren oder Verpackungen (etwa aus Plastik, Glas, Papier und Karton), um deren Verarbeitung zu kontrollieren. Weiterhin sollen Informationen über Entsorgungsunternehmen unter Angabe der Verarbeitungskapazitäten in ein elektronisches Register eingetragen werden. Sollten bei einer Überprüfung inkorrekte Angaben festgestellt werden, kann das Unternehmen aus dem Register ausgeschlossen werden und somit nicht mehr im Bereich der Abfallentsorgung tätig sein.

Mit den Änderungen soll die üblich gewordene Praxis des Abschließens fiktiver Verträge bei der Wahrnehmung der erweiterten Haftung des Herstellers beendet werden.

Gelockerte Kontrolle kleiner Unternehmen

Ab dem 27. Februar wird der Grenzwert für die marktbeherrschende Stellung eines Unternehmens von 400 Millionen auf 800 Millionen Rubel angehoben. Dies entspricht der maximalen Ertragshöhe eines Kleinunternehmens. Zudem müssen demnach Rechtsgeschäfte mit Aktien oder Anteilen, Vermögen und Rechten an Unternehmen (beziehungsweise der Unternehmensgruppe), die mehr als 800 Millionen Rubel wert sind, von der Antimonopolbehörde genehmigt werden. Zuvor betrug dieser Betrag 400 Millionen Rubel.

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte
Dr. Andreas Knaul

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