Folter als Erziehungsmaßnahme: Russland diskutiert über die Gewalt in den Gefängnissen

Ein Foltervideo aus einem Gefängnis bewegt die russische Gesellschaft. Während Opfer und Aktivisten die Aufklärung der Übergriffe und ein Ende der Gewalt in den Haftanstalten fordern, weisen die Verantwortlichen eine generelle Schuld von sich und versuchen, das Vertrauen in staatliche Institutionen zu stärken.

Folter

Russische Gefangene sind ihren Wärtern oft hilflos ausgeliefert. /Foto: RIA Novosti

Am 20. Juni veröffentlichte die „Nowaja Gaseta“ ein Video, das seitdem für heftige Diskussionen in der russischen Gesellschaft sorgt. Das zehnminütige Band, aufgenommen am 29. Juni 2017 in der  Strafvollzugsanstalt Nr. 1 des Gebiets Jaroslawl, zeigt, wie 18 Vollzugsbeamte den Häftling Jewgenij Makarow an einen Tischen fesseln und ihn mit Tritten und Schlägen foltern. Von solchen „Erziehungsmaßnahmen“ berichtet auch der Umweltaktivist und frühere Politiker Jewgenij Witischko am Telefon. Während seiner Haftzeit in der Strafvollzugsanstalt Nr. 2 des Gebiets Tambow wurde er Zeuge, wie zehn maskierte Männer in die Quarantänestation der Anstalt eindrangen und die sich darin befindlichen Gefangenen mit Stangen gegen Kopf und Hände schlugen.

Gewalt gegenüber Gefängnisinsassen ist in Russland kein neues Phänomen, und eines, das viel zu häufig vorkommt. Die Nachrichtenseite „Meduza“ veröffentlichte vor kurzem eine Liste mit allen bekannten Folterungen dieses Jahres. Diese umfasst 56 Fälle, bei denen sechs Menschen an den Folgen der körperlichen Misshandlungen gestorben sind. Dabei wurden in 15 Fällen Elektroschocker gegen Gefangene eingesetzt und in zehn Fällen das Ersticken simuliert. Die Bandbreite der Gewaltanwendung ist jedoch größer. Dokumentiert sind Fälle, in denen sich die Opfer vor der Kamera komplett entkleiden mussten. Jewgenij Witischko berichtet auch von systematischem Essensentzug durch die Anstaltsleitung.

Beschwerden werden nicht angenommen

Die von „Meduza“ erstellte Liste ist mit hoher Wahrscheinlichkeit unvollständig. Denn viele Insassen haben Angst, die Vorfälle zu melden. Oder werden von der Gefängnisleitung dazu gedrängt, es nicht zu tun. Und selbst wenn Gefangene sich beschweren, so haben sie es oft schwer, gehört zu werden. Laut des „alternativen Vortrags“ der Menschenrechtsbeauftragten der Russischen Föderation Tatjana Moskalowa vor dem UN-Komitee gegen Folter Ende Juli gab es im Jahr 2017 russlandweit 42 offizielle Beschwerden, von denen 41 abgelehnt wurden. Im Mai dieses Jahres lag die Zahl der Eingaben bei 31, bei 27 Ablehnungen. Die Begründung lautete, dass die Angaben der Gefangenen argumentativ zu schwach seien. Auch Jewgenij Makarow reichte bereits im letzten Jahr erfolglos eine Beschwerde ein.

Das Video hat eine neue Diskussion entfacht

Das publizierte Foltervideo hat es jetzt zumindest geschafft, dass die breite Öffentlichkeit von den Folterungen Notiz nimmt. Das macht diesen Fall besonders. Denn Makarow ist ein gewöhnlicher Gefangener und kein Journalist, politisch Aktiver oder Verfolgter – Gruppen, die es für gewöhnlich schaffen, die öffentliche Aufmerksamkeit auf Missstände aufmerksam zu machen.

Binnen kürzester Zeit nach Erscheinen des Foltervideos wurde eine Online-Petition gestartet, die die lückenlose Aufklärung der Vorfälle in der Strafvollzugsanstalt Nr. 1 fordert. Mittlerweile haben diese knapp 150 0000 Menschen unterschrieben. Erst diese heftigen Reaktionen, hauptsächlich in den sozialen Netzwerken, ließen die staatliche Menschenrechtsbeauftragte Moskalowa aktiv werden. Noch am 20. Juli wandte sie sich an die Staatswaltschaft.

Die Strafvollzugsbehörde weist die Schuld von sich

Im Mittelpunkt der aktuellen Debatte steht neben dem Gewaltproblem in den Gefängnissen auch der Föderale Strafvollzugsdienst FSIN.  Alle an der Folter von Jewgenij Makarow beteiligten Personen sind mittlerweile entlassen worden. Gegen sie wurden Verfahren eingeleitet. Ihnen drohen jetzt mehrere Jahre Haft.

In einem Interview mit der Zeitung „Moskowskij Komsomolez“ gab der stellvertretende Vorsitzende des Föderalen Strafvollzugsdienstes Walerij Maksimenko erstaunliche Einblicke in das Selbstverständnis der Behörde. So hält er sich mit Selbstkritik zurück. Die Täter aus Jaroslawl seien entlassen worden, da sie gegen die Anforderungen, die an die Bediensteten des Strafvollzugs sowohl persönlich als auch moralisch gestellt werden, verstoßen haben. Diese Menschen hätten sich mit der Tat ihr eigenes Leben ruiniert, so Maksimenko.

Der stellvertretende Vorsitzende meint weiter, dass der Föderale Strafvollzugsdienst seine Lehren aus der Situation gezogen hätte. Zukünftig solle die Videoüberwachung ausgeweitet werden, insbesondere wenn Wärter Gewalt und „Sondermittel“ einsetzen.

Die strukturellen Probleme des russischen Strafvollzugs sind indes tiefreichender. Neben der Unterbringung in Anstalten, die sich oft weit entfernt von den Heimatorten der Gefangenen befinden, sind viele der Einrichtungen in einem desolaten Zustand. Von Kritik wurde Ende 2016 auch ein Gesetz begleitet, dass es den Vollzugsbeamten erlaubt, Gewalt gegen Gefangene anzuwenden. Die Folterer aus Jaroslawl könnten demnach in dem Glauben gehandelt haben, sich innerhalb des Rechtsrahmens zu bewegen, glaubt zumindest Maskimenko. Auf jeden Fall konnte die Folter nicht ohne Deckung von der Anstaltsleitung geschehen. Igor Kaljapin vom „Komitee gegen Folter“ weist darauf hin, dass es in der russischen Rechtsprechung zudem eine Lücke gebe. Denn das Strafgesetzbuch enthält keinen Folterparagraphen. So erfolgen die wenigen Verurteilungen wegen anderer Vergehen, im Fall von Jaroslawl wegen Kompetenzüberschreitung. Der fehlende Folterparagraph hat zu Folge, dass die Verurteilten einerseits geringere Haftstrafen befürchten müssen und andererseits die Statistiken verfälscht werden.

Offizielle Kontrollen sind mangelhaft

Um künftige Übergriffe auf Insassen zu vermeiden oder zumindest sofort aufzuklären, betonen sowohl die staatliche Menschenrechtsbeauftragte als auch der Föderale Strafvollzugsdienst die Wichtigkeit der Gesellschaftlichen Beobachtungskommission ONK als Kontrollinstanz. Inwiefern diese Kommission unabhängige Kontrolle ausüben kann oder will, ist indes nicht klar. Offizielle Stellungnahmen zu dem aktuellen Fall gibt es bisher nicht. Die regionalen Beobachtungskommissionen in Jaroslawl und Moskau ließen Anfragen der Moskauer Deutschen Zeitung unbeantwortet. Einzig in St. Petersburg haben die Mitglieder der Beobachtungskommission Fälle von gewalttätigen Übergriffen dokumentiert und kürzlich veröffentlicht.

Die Untersuchung der Folterung dauert noch an. Jewgenij Makarow wird drei Monaten aus der Haft entlassen. Die Behörden haben ihm einen Neuanfang als unbescholtenen Bürger versprochen.

Daniel Säwert

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