Digitale Importsubstitution: Jetzt auch Streamingdienste

Ausländische Streamingdienstleister sollen für die einheimischen den Weg frei machen. Dieser Beschluss der Staatsduma steht in einer Reihe von Gesetzen, die ausländischen Onlinedienstleistern die Verbindung vermiesen oder ganz kappen sollen.

Flickr:Shardayyy

Auf dem „Zeiger“: Ausländische IT-Dienste wie Netflix leiden hierzulande unter dem Gesetzgeber / Foto: Flickr: Shardayyy

In den vergangenen Jahren haben ausländische Streamingdienste hierzulande in rasantem Tempo an Marktanteilen gewonnen. Ab Mitte dieses Jahres soll nun ein  im Januar von der Staatsduma verabschiedetes Gesetz (siehe Info) zur Kapitalbeschränkung ausländischer Unternehmen gelten. Betroffen von dieser Klausel sind dann zum Beispiel der im Januar 2016 in Russland gelaunchte US-Konzern Netflix und das ukrainische Unternehmen Megogo, der größte Streamingdienstleister im GUS-Raum. Auch andere ausländische Dienste wie Amazon Prime sind von der neuen Einschränkung bedroht.

Info: 20-Prozent-Klausel

Ein Mitte Januar beschlossenes Gesetz beschränkt die Kapitalbeteiligung von ausländischen Unternehmen an Streaming-Diensten in Russland auf 20 Prozent. Betroffen sind davon Streaming-Plattformen mit mindestens 100 000 Nutzern in Russland, die kommerzielle Audio- und Videoinhalte vertreiben. Das Gesetz tritt voraussichtlich ab Juni 2017 in Kraft.

Streamingdienste: vielseitige Einschränkungen

Es soll zwar Ausnahmen von der 20-Prozent-Klausel geben. Bisher bleibt nur im Dunkeln, unter welchen Bedingungen. Sicher nicht betroffen sind Audio- und Videoplattformen, deren Inhalte die Nutzer größtenteils selbst produzieren, wie bei Facebook oder YouTube. Das Gesetz verbietet den Streamingdiensten zudem die Live-Übertragung der Präsidentschaftswahlen sowie politische Kampagnen. Illegale Inhalte sind innerhalb von zehn Tagen zu löschen – andernfalls droht die Sperre durch die Medienaufsichtsbehörde Roskomnadsor.

Doch auch vorher hatten Video-Streamingdienste mit Gesetzesauflagen zu kämpfen. So sind sie schon jetzt gezwungen, mindestens 30 Prozent der Filme und Serien zu lokalisieren, also vor Ort zu produzieren. Mindestens ein Drittel der Inhalte müssen in russischer Sprache verfügbar sein.

Amerikanische Gehirnwäsche?

Die Gesetzesinitiative stammt von dem Duma-Abgeordneten Andrej Lugowoj. Russland sei ein „souveräner Staat, der seinen eigenen Wirtschaftsraum“ weiter entwickeln wolle, heißt es in Lugowojs Schreiben an die russische Regierung. Noch zugespitzter formuliert es Kulturminister Wladimir Medinski: Er unterstellte der US-Regierung bereits im Juni 2016, „mit der Hilfe von Netflix“ in die „Köpfe aller Menschen auf der Erde“ zu kriechen. Er zweifle daran, dass „gigantische Start-Ups“ aus heiterem Himmel entstünden. Stattdessen unterstellt er den „ideologischen Freunden“ aus den USA, durch „das Höchste der Künste“ die öffentliche Meinung zu beeinflussen.

Netflix Office Interiors in Beverly Hills, CA on Friday, September 5, 2014. (Brandon Clark/ABImages)

Netflix-Zentrale in Beverly Hills: Der Duma-Abgeordnete Andrej Lugowoj setzt Streamingdienste wie Netflix mit amerikanischer Gehirnwäsche gleich / Foto: Flickr

Megogo-Chef Wiktor Schekanow kritisiert das Gesetz: Die Regierung untergrabe „die Investitionsattraktivität der Internetdienste“ in einem „frühen Status der Marktentwicklung“. Laut der Geschäftsführerin des russischen Film- und Serienportals TVzavr.ru, Marina Surygina, verfolgt das Gesetz nur ein Ziel: die unliebsame Konkurrenz von Übersee auszuschalten.

Auf dem Weg zur digitalen Importsubstitution

Die Beschränkung ausländischer Streamer steht in einer Reihe von Fällen: Die lokale IT-Industrie soll gestärkt und die nationale Sicherheit gefördert werden. Unter das Prädikat „Digitale Importsubstitution“ fällt auch ein Anfang September beschlossenes Gesetz, laut dem Daten russischer Staatsbürger auch auf Servern in Russland gespeichert werden müssen. Einer der bekanntesten Opfer dieser Regelung wurde im November 2016 die Microsoft-Tochter LinkedIn. Darüber gibt es auch ein Gesetz, welches den russischen Behörden den Kauf von ausländischer Software untersagt. Diese dürfen nun nur per Ausnahmegenehmigung auf Programme von Microsoft, SAP, IBM und Co. zurückgreifen.

Thorsten Gutmann

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