Theorie und Praxis eines Gesetzes

Wenn etwas in Kraft tritt, dann gilt es, sollte man meinen. Im Fall des Abkommens über die gegenseitige Anerkennung von Visa zwischen Russland und Belarus ist das allerdings eine irrige Annahme, wie unser Leser Axel Ulrich zu seinem Leidwesen feststellen musste.

Auf seiner Fahrt durch Belarus nach Russland kam unser Leser nur bis zur Grenze. (Foto: Axel Ulrich)

„Russland und Belarus erkennen nun ihre Einreisevisa gegenseitig an“, überschrieb die regierungsamtliche Tageszeitung „Rossijskaja Gaseta“ am 1. Februar dieses Jahres einen Artikel auf ihrer Webseite. An jenem Tag war auf russischer Seite ein entsprechendes Gesetz in Kraft getreten: Drittstaatler benötigen demnach für den Aufenthalt in Russland und Belarus oder die Durchreise nur noch das Visum eines der beiden Länder. Für Deutsche ist das schon deshalb interessant, weil der Weg über Belarus die kürzeste Straßenverbindung nach Russland darstellt.

Schon im März sollte es gelten

Das „Schengen für zwei“ war bereits im Dezember 2018 unterschriftsreif. Tatsächlich wurde es aber erst im Juni 2020 beschlossen. Während die Ratifizierung in Belarus noch im selben Jahr erfolgte, war es in Russland erst im Januar dieses Jahres so weit. Nach der Unterschrift durch Präsident Putin sollten innerhalb von 30 Tagen alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden, damit das Gesetz auch tatsächlich in der Praxis anwendbar ist.

„Schon im März können ausländische Bürger und Staatenlose mit nur einem Visum und ihrem Ausweis nach Russland und Belarus einreisen, ausreisen oder durchreisen“, schrieb die „Rossijskaja Gaseta“ am 1. Februar und betonte die Perspektiven für den Tourismus, die damit verbunden seien. Auch die MDZ hatte Ende Januar über die neue Sachlage berichtet, nach damaligem Kenntnisstand.

Grenzposten wissen von nichts

Nicht im März, sondern im August machte sich Axel Ulrich auf den Weg nach Russland. Der 58-jährige Bauingenieur aus der Nähe von Rostock hat seit einem Türkei-Urlaub 2007 und später über das Internet zahlreiche Kontakte zu Russen geknüpft und bereits so einige Reisen in das Land unternommen. Nun wollte er mit seinem Skoda Rapid über Belarus nach Russland einreisen. Doch die Fahrt aus Richtung Witebsk nach St. Petersburg war am Grenzübergang Lobok zu Ende.

Auf belarussischer Seite sei er überhaupt nicht besetzt gewesen, aber die russischen Grenzposten hätten ihn abgewiesen, berichtet Ulrich. Dabei hatte er sich alle relevanten Dokumente zu dem Gesetz vorsorglich ausgedruckt. „Genutzt hat das alles nichts.“ Die Grenzer hätten zunächst behauptet, ein solches Gesetz gebe es überhaupt nicht oder sei noch gar nicht ratifiziert. Das habe er zwar widerlegen können, trotzdem habe es geheißen: Hier gilt das nicht. 

Zeitrahmen ist offen

Axel Ulrich hat das einen längeren Umweg und einige Tage seines Urlaubs gekostet. Nachdem an der lettisch-russischen Grenze überhaupts nichts voranging, hat es schließlich an der estnisch-russischen geklappt. Nun will Ulrich mit seinem Erfahrungsbericht zumindest dazu beitragen, dass anderen der Trugschuss erspart bleibt, ein Abkommen, das beschlossen, ratifiziert und in Kraft getreten ist, müsse ja wohl auch in der Praxis gelten.

Wann das der Fall sein wird, scheint unklar. Nachrichten dazu sind spärlich. Ende März nannte die Wirtschaftskammer Österreich auf ihrem Portal unter Berufung auf das russische Außenministerium als Termin das Jahresende. Zunächst müssten noch „die technischen Voraussetzungen für den Informationsaustausch im Rahmen dieses Abkommens geschaffen“ werden. Anfang April veröffentlichte die Botschaft von Belarus in den USA eine Antwort auf „eingegangene Anfragen“. Darin heißt es: „Gegenwärtig unternehmen beide Seiten innerstaatliche Prozeduren zu dem Abkommen, deren Ende bis Anfang 2024 erwartet wird.“

Tino Künzel

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