Spätaussiedler-Verfahren: Nicht deutsch genug?

In den letzten Jahren häufen sich tendenziell die Fälle von Russlanddeutschen, die nicht als Spätaussiedler anerkannt werden. Jetzt haben sich Hunderte von ihnen zusammengetan, um gegen die Ablehnungen und deren Begründungen vorzugehen.

Die Familie Sucharew in der Peter-und-Paul-Kirche in Moskau (Foto: privat)

Igor Sucharew

Im Mai 2022 bekam der in Tatarstan geborene Igor Sucharew eine Absage vom Bundesverwaltungsamt (BVA), das ihm den Status eines Spätaussiedlers verweigerte. In der Begründung kam das Wort „Gegenbekenntnis“ vor und das Misstrauen gegenüber den eingereichten Unterlagen zum Ausdruck. Igor ist einer von Tausenden Russlanddeutschen, deren Anträge 2022 abgelehnt wurden. Die genaue Jahresstatistik des BVA für die Absagen liegt uns nicht vor.

„Die Absage hat mich sehr verwundert“, erinnert sich Igor Sucharew, promovierter Wirtschaftsexperte. „Ich erfülle alle Voraussetzungen des Bundesvertriebenengesetzes, spreche ausgezeichnet Deutsch. In dieser Sprache verständigte sich meine Großmutter Aurelia Braun mit mir. Sie führte mich an die deutsche Kultur heran. Wir lebten in derselben Wohnung, bis sie starb. Da war ich 15.“

„Ein diskriminierendes Instrument“

Während des Ersten Weltkrieges wurde die Familie von Aurelia Braun zusammen mit anderen deutschen Familien des Warschauer Gouvernements enteignet und ins Innere Russlands deportiert. Damals verlor Aurelia viele Verwandte, darunter auch ihren Vater. Ohne die Deportation im Zweiten Weltkrieg abzuwarten, flüchtete sie mit ihrem minderjährigen Sohn Robert, Igors Vater, in ein abgelegenes tatarisches Dorf, wo sich niemand für die Deutschen inte­ressierte. Für die Arbeitsarmee war die damals 46-Jährige aus Altersgründen nicht mehr tauglich.

Igor Sucharew begann 2013 die Unterlagen seiner deutschen Vorfahren zusammenzutragen, nachdem er feststellte, dass er in der Geburtsurkunde seiner ältesten Tochter als Russe geführt wurde. „Ich habe die Spalte mit der ethnischen Zugehörigkeit in den Dokumenten immer für ein diskriminierendes Instrument gehalten“, sagt Igor. „Und ich war überzeugt, dass mit dem Zerfall der Sowjetunion die Angabe der Nationalität der Vergangenheit angehören wird. Es stellte sich aber heraus, dass es nicht so war.“

Igor brachte Dokumente aus dem Archiv bei, um das Standesamt zu überzeugen, die Eintragung in der Geburtsurkunde zu ändern. „Da war von Deutschland noch keine Rede. Ich wollte nur, dass meine Tochter später die Wahl hat. Und natürlich ging es auch um unsere Familiengeschichte“, so Igor.

„Ich hatte die deutsche Bürokratie unterschätzt“

2020 reifte die Entscheidung zur Übersiedlung nach Deutschland. Igor stellte einen großen Packen Dokumente zusammen. Darunter waren auch Kopien von Archiv­einträgen aus dem 19. Jahrhundert mit Informationen über seine Vorfahren bis ins fünfte Glied. „Da die gesammelten Dokumente dem russischen Standesamt reichten und wir nicht übers Gericht gehen mussten, war ich mir sicher, dass sie auch die Beamten des BVA zufriedenstellen. Aber ich hatte die deutsche Bürokratie unterschätzt.“

Wie sich herausstellte, interessierte das BVA nichts außer der Spalte „Nationalität“ in den persönlichen Unterlagen. „Ich war überrascht, dass in Deutschland, wo ethnische Eintragungen nicht legitim sind, sie davon regelrecht besessen sind. Das Gesetz verlangt den Nachweis, dass ich Deutscher bin, anhand solcher Merkmale wie Herkunft, Sprache, Erziehung, Kultur. Da steht kein Wort von Eintragungen zur ethnischen Zugehörigkeit. Aber dem BVA soll ich beweisen, dass ich im Laufe meines Lebens niemals und nirgends als Russe eingetragen war.“

Igor legte über 30 Nachweise aus den Archiven zu allen geforderten Angaben vor, natürlich von den Ämtern beglaubigt. Das BVA akzeptiert jedoch nur die Originaldokumente. Aber eine Auskunft aus dem Archiv gibt es immer als Kopie. Ein Teufelskreis.

„Gegenbekenntnis“

Danach machten sich Igor und seine Frau Oksana an das intensive Studium der deutschen Gesetze. Außerdem gründeten sie die Gesellschaft „Versammlung Auslandsdeutscher“ für diejenigen, deren Anträge auf Anerkennung als Spätaussiedler abschlägig beschieden wurden. Heute hat die Gesellschaft mehr als 500 Mitglieder. Über der Hälfte von ihnen hat das BVA ein „Gegenbekenntnis“ bescheinigt und mochte den eingereichten Unterlagen nicht trauen.

Es beruft sich dabei auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 2021. Demzufolge reicht der bloße Erwerb deutscher B1-Sprachkenntnisse nicht, um von einem ausdrücklichen Bekenntnis zu einem anderen als dem deutschen Volkstum („Gegenbekenntnis“) abzurücken.

Davyd Kail

Davyd wurde 1988 in Tscheljabinsk geboren. Den Namen bekam er zu Ehren seines Großvaters Davyd Kail, der 1924 im Gebiet Rostow geboren worden war. 1941 wurde er von dort nach Sibirien deportiert, im Januar 1942 zur Arbeitsarmee eingezogen. 1949 siedelte er nach Tscheljabinsk über. Er unterlag, wie alle Deutschen, einer speziellen Meldepflicht. Er heiratete, 1951 wurde sein Sohn Wiktor geboren, der Vater unseres Davyds. Kail, der Ältere starb 1999, der Mittlere 2013.

Die Familie Kail (Foto: privat)

Nach dem Tode des Vaters gründete der Jüngste eine Familie. Seine erste Tochter Evita wurde 2015 geboren. Die Familie freute sich über die schnelle Ausstellung der Geburtsurkunde in der Klinik. Die Angaben stammten aus dem Munde der Kindesmutter. Man raufte sich erst die Haare, als man entdeckte, dass hinter dem Namen des Kindesvaters Davyd Kail als Nationalität „Russe“ stand. 2019 wurde die Geburtsurkunde ausgetauscht, seitdem ist Davyd darin als Deutscher aufgeführt. Aber nun ist diese Änderung einer der Gründe für die Ablehnung, Davyd Kail als Spätaussiedler anzuerkennen.

„Keine richtige Deutsche …“

Davyd hat einen Rechtsanwalt in Deutschland engagiert und steht im Briefwechsel mit dem BVA. Er muss beweisen, dass er die Geburtsurkunde 2015 nicht selbst ausgefüllt und sich also nicht vom deutschen Volke losgesagt hat. Kürzlich bekam er Antwort vom BVA: Man habe den deutschen Konsul in Nowosibirsk konsultiert. Laut dessen Worten würden die Angaben für die Geburtsurkunde von beiden Elternteilen persönlich eingereicht. Aber das widerspricht der russischen Gesetzgebung. Darüber wird Davyd das BVA durch seinen Anwalt informieren.

„Wir haben schon so viele notariell beglaubigte Urkunden und ins Deutsche übersetzte russische Gesetze eingereicht! Ich weiß nicht, welche Argumente wir noch vorbringen sollen, damit das BVA sie für stichhaltig erachtet. Und dann dieser Unterton im Briefwechsel, als seien all diese Bescheinigungen und Dokumente sowieso gefälscht“, erzählt Davyd Kail. Für die Beibringung, Beglaubigung, Übersetzung und den Versand der Dokumente hat er inzwischen rund 100 000 Rubel (ca. 1300 Euro) ausgegeben. „Und damit ist der Fall ja noch nicht erledigt“, fügt er hinzu. 1400 Euro mussten bisher für den Anwalt aufgewendet werden.

„Man hat den Eindruck, dass wir irgendwie keine richtigen Deutschen sind, sondern Schnorrer, die Deutschland unterwandern wollen“, meint Davyd Kail. Er hat zusammen mit seiner Frau fünf abgeschlossene Hochschulbildungen und drei Töchter.

Irina Smirnowa

Irina Smirnowa aus Sotschi reichte 2018 ihren Antrag ein. Sie brachte Dokumente bei, die bezeugen, dass sie aus dem Geschlecht der Martens stammt. Das sind Mennoniten, die sich Ende des 18. Jahrhunderts am Fluss Molotschna niederließen. Sie kennt ihre Wurzeln und die tragischen Schicksale ihrer Vorfahren. Ihre Großmutter Irina wurde 1945 als Volksdeutsche in das Gebiet Nowosibirsk verschickt. Dort kam 1947 ihre Mutter zur Welt, die 1999 eine Bescheinigung über ihre Rehabilitierung erhielt. Da war Irina schon 21 Jahre alt.

Das BVA antwortete nach einem halben Jahr. Ein Berater riet ihr, die Eintragung zur ethnischen Zugehörigkeit in den Geburtsurkunden ihrer Kinder und in der Eheurkunde zu ändern. „Das war nicht leicht. Niemand hat mir im Standesamt den roten Teppich ausgerollt, die Nationalität musste ich nachweisen“, erinnert sich Irina. Aber letztlich hat das Standesamt dann doch die richtigen Daten eingetragen.

Irina Smirnowa mit ihren Kindern (Foto: privat)

Anfang 2021 gingen die Unterlagen mit den Änderungen in den Geburtsurkunden der drei Kinder, Sprachzertifikate und notariell beglaubigte Übersetzungen an das BVA. „Die Mappe wog fast ein Kilo“, sagt Irina, die übrigens einen Berufsabschluss als Dokumentarin hat.

„Kein Bekenntnis“

Im Januar 2023 bekam Irina die Ablehnung. Darin hieß es, sie habe „keinerlei detaillierte Angaben“ gemacht, die sie eindeutig als Deutsche auswiesen. Folglich liege „kein Bekenntnis zum deutschen Volkstum“ gem. §6 Abs. 2 BVFG vor.

„Ich besuche die Begegnungsstätte für Russlanddeutsche, habe viele Fotos und Dankesbriefe, die bestätigen, dass ich mit der deutschen Kultur verbunden und in ihr aufgewachsen bin. All das wurde aber gar nicht verlangt“, berichtet Irina. „Der Mitarbeiter des BVA hat aus seinen eigenen Beweggründen entschieden, als was ich mich fühle und ob ich das Recht habe, als Deutsche in Deutschland zu leben.“

Den Fall von Irina Smirnowa hat das BVA fast fünf Jahre lang bearbeitet. Nun hat sie 30 Tage Zeit, Widerspruch gegen den Beschluss einzulegen.

Jelena Kisner

Jelena Kisner (geborene Konradi) aus Chanty-Manssijsk sagt, dass es bei ihr und ihrer Schwester Natalja „große Probleme mit den Dokumenten“ gebe. Ihr Vater Ewald Konradi, den man auch Iwan oder Iwald nannte, wurde am 30. September 1941 in einer Familie von Wolgadeutschen geboren. „Sie verstehen, was das bedeutet“, sagt Jelena. „Deportation, Zug, ein kleines Dorf im Gebiet Omsk.“

Als die Familie Mitte der 1990er Jahre einen Aufnahmebescheid beantragte, stellte sich heraus, dass die Eltern nicht offiziell verheiratet waren und das erste Dokument, welches Ewald erhielt, der Wehrpass war (in den Kolchosen begann die Ausgabe von Ausweisen später). Im Wehrpass stand „Russe“. Im Ausweis wurde Konradi dann natürlich Deutscher, weil beide Elternteile deutsch waren. Aber der Name war falsch geschrieben: nicht Ewald, sondern Iwald.

Jelena Kisner (vorne) mit ihren Eltern und ihrer Schwester Natalie sowie mit dem Ehemann von Natalie im Jahr 2010 (Foto: privat)

Er erhielt eine Absage. Im Konsulat in Nowosibirsk hat man ihm vorgeschlagen, drei Zeugen zu bringen, die bestätigen können, dass er Deutscher ist. Das hätten jedoch nur Leute sein können, die längst nicht mehr die Jüngsten waren. Und da Nowosibirsk fast tausend Kilometer vom Kreis Issilkul im Gebiet Omsk entfernt ist, wo die Familie zum damaligen Zeitpunkt lebte, hat man darauf verzichtet. 2014 starb Iwald Konradi.

„Aus Unwissenheit“

Im Juli 2020 stellte Jelena Kisner erneut einen Antrag. Im BVA fanden sich die seinerzeit von ihrem Vater eingereichten Dokumente, darunter auch ihre. Es kam ans Licht, dass die Eltern erst 1996 offiziell geheiratet haben. 1997 bekam Jelena, die damals schon 28 Jahre alt war, eine neue Geburtsurkunde. Der Vatersname wurde von „Iwanowna“ in „Iwaldowna“ geändert und in der Spalte Nationalität des Vaters „Russe“ in „Deutscher“ umgewandelt. In einer Bescheinigung steht geschrieben, die aufgetretenen Fehler seien die Schuld des entsprechenden Mitarbeiters des Dorfsowjets gewesen.

Jedenfalls kann man es so lesen, dass der Vater vielleicht Russe – und vielleicht gar nicht der Vater war. Der Anwalt lehnt es ab, sich des Falles anzunehmen, denn die Vaterschaft festzustellen, kann fast bis zur Exhumierung führen. Eine sowjetische Bescheinigung von 1969 über die Vaterschaft wiederum ist für das BVA kein Argument. Im Dezember 2020 wird auch dieser Antrag abgelehnt.

„Aus Unwissenheit haben wir uns selbst das Leben schwer gemacht“, sagt Jelena Iwaldowna traurig. Sie ist Vorsitzende der Deutschen National-Kulturellen Autonomie in Chanty-Manssijsk.

Gibt es eine Chance?

Die Ablehnungen mit der Begründung „Gegenbekenntnis“ häufen sich, seit im April 2022 ein neues Merkblatt des BVA veröffentlicht wurde. Nach den Vorstellungen seiner Autoren soll es Antragsteller im Spätaussiedler-Aufnahmeverfahren beim Nachweis ihres Bekenntnisses zum „deutschen Volkstum“ unterstützen.

Die Mitglieder der „Versammlung Auslandsdeutscher“ tauschen sich auf Telegram und WhatsApp aus und erörtern Lösungswege für ihre Probleme. Sie finden, dass eine Kollektivklage bei Gericht den Verlauf jedes einzelnen Falles beeinflussen kann. Einmal im Monat treffen sie sich online. Am 4. Februar haben sie eine Nationalitätenerklärung angenommen (siehe rechts).

Die Initiatoren Igor und Oksana Sucharew erklären das so: „Das Gesetz verlangt von uns den Nachweis der Zugehörigkeit zur deutschen Nationalität. Wenn wir in die Dokumente bei Nationalität „deutsch“ eintragen, werden wir nach der Gesetzgebung des Herkunftslandes Deutsche, das heißt wir erfüllen alle Forderungen des deutschen Gesetzes, Abs. 2 §6 BVFG. Das BVA verlangt jedoch, dass wir nachweisen, niemals einem anderen Volk angehört zu haben.“

„Wir werden kämpfen“

Worauf hoffen sie? „Deutschland ist ein Rechtsstaat. Wir sind überzeugt, dass wir nach dem Gesetz das Recht haben, als Spätaussiedler anerkannt zu werden“, meint Igor Sucharew. „Wir werden um unser Recht, nach Deutschland zu gehen, kämpfen, solange unsere Kräfte reichen.“

Kann das Urteil vom 26. Januar 2021 angefochten werden? „Theoretisch ja, praktisch nein“, sagt der Jurist Thomas Puhe, der sich seit 30 Jahren mit den Fällen der Spätaussiedler beschäftigt. „Es ist unrealistisch, Veränderungen bei der für die Russlanddeutschen negativen Rechtsauslegung zu erwarten. Korrigieren könnte die Entscheidung des höchsten Verwaltungsgerichts der Gesetzgeber. Mir sind aber keine parlamentarischen Aktivitäten in dieser Richtung bekannt. In manchen Fällen gelingt es, unter Verweis auf kurzfristige Änderungen von Einträgen über die nationale Zugehörigkeit gegen Ablehnungen vorzugehen.“

„Wir bekennen uns als Deutsche in Russland …“

Olga Martens, stellvertretende Vorsitzende des Internationalen Verbandes der deutschen Kultur, meint, dass die Aufmerksamkeit des Gesetzgebers auf die eigenwillige Auslegung des Gesetzes gelenkt werden muss. „Deutschland unterstützt die Russlanddeutschen in Russland seit den 1990er Jahren mit einem Programm, das die Stärkung ihrer Identität zum Ziel hat. Um daran teilnehmen zu können, ist auch ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum vorgesehen. Also reicht es im Ausland aus, um Deutsch zu sein, einfach zu uns in die Begegnungsstätte zu kommen.  Somit steht die Frage des Gegenbekenntnisses (sogar das Wort finde ich diskriminierend) nicht auf der Tagesordnung der deutschen Minderheit in Russland. Wir bekennen uns als Deutsche in Russland und leben mit diesem Bekenntnis. Daher gibt es Beweise und Zeugen genug, dass wir Deutsche sind. Das können die gesellschaftlichen Organisationen der deutschen Minderheit in Russland auch für die Ausreisewilligen bestätigen.“

Olga Martens verweist außerdem darauf, dass Kinder, die in Mischehen geboren werden, vom Standesamt oft automatisch die Nationalität des Elternteils bekommen, der der Titularnation angehört. Und es gab noch eine Reihe anderer Gründe, sich nicht als Deutscher in die Dokumente eintragen zu lassen. „Das alles sollte der Gesetzgeber in Deutschland berücksichtigen.“

„Wir sind in einer Art Schachpartie mit dem BVA“, sagen Igor und Oxana Sucharew. „Wir haben einen Zug gemacht. Jetzt ist das BVA an der Reihe. Wobei für die Leute dort Zeit keine Rolle spielt. Uns dagegen läuft sie davon.“

Nach Angaben des BVA sind in den letzten drei Jahren ungefähr 46 000 Anträge von Russlanddeutschen auf Anerkennung als Spätaussiedler eingegangen. Davon wurden 21 500 positiv entschieden.

Olga Silantjewa

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