Meinung und Medien

„Ein voller Erfolg“ – BND-Urteil freut „Reporter ohne Grenzen“

Haben auch Ausländer im Ausland deutsche Rechte? Diese Frage hat das Bundesverfassungsgericht jetzt in Bezug auf die Abhörpraxis des BND bejaht. Die verstößt nämlich gegen Artikel zehn des Grundgesetzes: den Schutz des Fernmeldegeheimnisses. Karlsruhe stellte fest, dass der BND auch im Ausland an das Grundgesetz gebunden ist, was Nachbesserungen am BND-Gesetz nötig macht. Über das viel beachtete Urteil sprach die MDZ mit Lisa Dittmer, Referentin für Internetfreiheit bei „Reporter ohne Grenzen“.