Machtspiele: Russland droht mit Austritt aus dem Europarat

Russland hat 2014 sein Stimmrecht im Europarat verloren. Jetzt könnte Moskau sogar aus dem Gremium austreten. Verlieren würden beide Seiten.

Europarat

Der Europarat in Straßburg /Foto: wikicommons

Im nächsten Jahr feiert der Europarat seinen 70. Geburtstag, doch von Vorfreude keine Spur. Der Haussegen hängt schief in der Organisation, deren Gremien die Wahrung der Menschenrechte überwachen.

Eine zentrale Rolle spielt dabei Russland, mit dem sich der Europarat überworfen hat. Mit der Krise um die Halbinsel Krim 2014 entzog die parlamentarische Versammlung des Europarats der russischen Delegation das Stimmrecht. Seitdem boykottieren die 18 russischen Delegierten die Sitzungen.

Im Juni 2017 stellte Moskau die Zahlungen an Straßburg ein. Unbeglichen ist daher auch der diesjährige Beitrag in Höhe von 33 Millionen Euro – rund acht Prozent des Budgets des Europarats. Das Land will erst wieder Geld überweisen, sobald seine Rechte wiederhergestellt sind. Und russische Politiker drohen, aus dem Europarat auszutreten.

Europa möchte Russlands Austritt verhindern

Die Reaktion stellt den Europarat vor Herausforderungen. Bislang zählte das Land zu den großen Beitragszahlern. Die Haushaltslücke zwingt die Organisation zu sparen. „Die Frage der Finanzierung ist für den Europarat schwerwiegend“, sagt Caroline von Gall, Juristin und Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Osteuropakunde. Ein Problem sei auch, dass Russland wegen des entzogenen Stimmrechts nicht an den Wahlen neuer Richter des Menschenrechtsgerichtshof teilgenommen habe. „Das hat dazu geführt, dass russische Politiker die Legitimation des Gerichts in Frage gestellt haben.“

Gleichzeitig macht die russische Austrittsdrohung offenbar Eindruck. „Viele wollen ein Ausscheiden Moskaus aus dem Staatenbund vermeiden“, fasst Andreas Nick (CDU), Leiter der deutschen Delegation in der Parlamentarischen Versammlung, die Stimmung zusammen. Als einen gewichtigen Grund nennt er, dass sich russische Bürger nach einem Austritt nicht mehr an den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof wenden könnten.

Dies wäre ein „großer Verlust für die Zivilgesellschaft“, sagt auch von Gall. Für betroffene Russen sei allein die Möglichkeit wichtig, in Straßburg Recht zu bekommen, auch wenn dies oft nur symbolische Bedeutung habe, weil Russland Urteile oftmals ignoriere und sie häufig viel zu spät kämen.

Ein Europarat-Austritt hätte zudem Folgen für das Verhältnis zur Europäischen Union, so von Gall. Russland habe mit seinem Beitritt 1996 das Ziel verfolgt, engere Beziehungen zur EU aufzubauen. Schließlich mache das Bündnis dafür die Einhaltung der Menschenrechte zur Bedingung. Mit einem Ausscheiden aus dem Europarat „schneidet man sich selbst die Beziehungen zur EU ab“. Von Gall weiter: „Dieser Schritt wäre ein Bruch, der von den Eliten nicht gewollt sein kann.“

Auch Russland braucht den Europarat

Außerdem gibt die Rechtsexpertin zu bedenken: „Die russische Regierung legitimiert sich selbst durch die Mitgliedschaft im Europarat.“ Damit könne sie hinsichtlich Rechtsstaatlichkeit auf eigene Institutionen wie das russische Verfassungsgericht verweisen, auch wenn sie diese in ihrem Sinn einsetze. Daher sagt von Gall zu einem Austritt: „Die Folgen wären erheblich, sodass es gute Gründe gibt anzunehmen, dass Russland letztlich bleiben will.“

Vielleicht kommt daher Moskaus Forderung an den Europarat, die Geschäftsordnung zu ändern, damit Delegationen keine Stimmrechte mehr verlieren können. Aktuell arbeitet ein Sonderausschuss, zu dem russische Vertreter eingeladen sind, an einer Lösung des Konflikts.

Wie der Machtkampf ausgeht, bleibt offen. Übrigens: Neben einem Austritt Russlands aus dem Europarat ist auch ein Ausschluss möglich. Laut Satzung droht einem Mitgliedsland der Ausschluss, wenn es zwei Jahre keine Beiträge zahlt. Dies ist im Juni 2019 der Fall – mitten im Jubiläumsjahr.

Fabian Schweyher 

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