Krim-Besuch mit Folgen

Ein Konzert auf der Krim ließ Julia Samojlowas Traum von der Teilnahme am Eurovision Song Contest platzen. Der ukrainische Sicherheitsdienst SBU verhängte ein dreijähriges Einreiseverbot über die russische Sängerin für die „illegale Einreise“. Welche Regelungen für Ausländer gelten und was zu beachten ist.

Staus vor den Krim-Checkpoints gehören zum Alltag. Foto: RIA Novosti

Alex erinnert sich noch, als sein Zug im April 2014 in der vorletzten Station vor dem Krim-Checkpoint  anhielt. Ukrainische Soldaten kontrollierten den russisch-deutschen Reporter am Bahnsteig und musterten ihn aufgrund seiner russischen Staatsangehörigkeit erst misstrauisch, bis er seine ukrainische Presseakkreditierung zeigte. Am Check-point wurde ihm von der Weiterreise auf die Krim abgeraten. Mit russischem Pass komme er da nicht durch, hieß es. „Die Lage war angespannt, ich wollte nichts riskieren“, erzählt Alex. Er reiste zurück nach Kiew, von dort nach Moskau und schlussendlich per Flugzeug auf die Krim.

Alex heißt eigentlich nicht Alex. Weil er mit seiner Einreise auf die Krim über Moskau aus ukrainischer Sicht illegal die Landesgrenze überschritten hat, will er seinen echten Namen nicht in der Zeitung lesen. Erfährt der ukrainische Sicherheitsdienst SBU von seiner Krim-Reise, droht ihm im schlimmsten Fall ein Einreiseverbot in die Ukraine, wie es zuletzt über die russische Sängern Julia Samojlowa verhängt wurde.

Bürokratische Hürden

Die Krim kam im März 2014 unter russische Flagge, bleibt völkerrechtlich allerdings Teil der Ukraine, die die Halbinsel als „temporär besetztes Gebiet“ ansieht. Ausländer benötigen seitdem eine sogenannte Betretenserlaubnis aus Kiew, die unter bestimmten Voraussetzungen, allerdings keinesfalls für touristische Zwecke ausgestellt wird. Die Betretenserlaubnis kann beantragen, wer auf der Krim Familie oder Verwandte hat, ein Begräbnis oder eine Grabstätte eines Familienangehörigen besucht, Immobilien auf der Halbinsel besitzt oder zum Zwecke journalistischer Berichterstattung einreist. Die Beantragung erfolgt jeweils über verschiedene ukrainische Ministerien. Journalisten müssen etwa ein Antragsformular, Pass und beglaubigte Passkopie, drei Passfotos, eine Aufenthaltsgenehmigung für die Ukraine, und einen Antragsbrief an das Informationsministerium übermitteln.

An den zwei Checkpoints in der Nähe von Nikolajew ist dann bis zur Einreisegenehmigung mit Wartezeiten zu rechnen – auf MDZ-Anfrage rät die ukrainische Botschaft in Berlin, „ein bis zwei Tage“ zusätzlich einzukalkulieren. Grundsätzlich verzögert sich die Ein- und Ausreise durch die teils kilometerlangen Staus vor den Checkpoints. Direkte Zug- oder Flugverbindungen gibt es seit 2014 nicht mehr, als das ukrainische Infrastrukturministerium aus „Sicherheitsbedenken“  nach und nach sämtliche Verbindungen strich.

Direkte Flugverbindungen nur aus Russland

Eine Einreise auf die Krim über Russland ist dagegen mit keinen bürokratischen Hürden verbunden – vorausgesetzt natürlich, der ausländische Reisende ist im Besitz eines russischen Visums. In diesem Fall ist die Einreise per Flugzeug, Zug, Fähre oder Auto möglich. Die Hauptstadt Simferopol wird von vier russischen Fluglinien aus Moskau, Jekaterinburg, Krasnodar, Nowosibirsk, Rostow am Don, Sotschi und Sankt Petersburg angeflogen. Da es sich um einen Inlandsflug handelt, entfallen jegliche Vermerke im Reisepass. Man riskiert allerdings gesetzliche Konsequenzen seitens der Ukraine. Ab 30. April kann man von Krasnodar oder Anapa mit dem Bus oder mit der Fähre auf die Halbinsel gelangen. Eine Auto- und Eisenbahnbrücke über die 19 Kilometer breite Meerenge bei Kertsch befindet sich derzeit in Bau. Geplant ist eine Eröffnung im Dezember 2018 für den Autoverkehr, ein Jahr später sollen die ersten Züge rollen.

Deutschen Bürgern rät das Auswärtige Amt generell von Reisen auf die Krim „dringend“ ab. „Konsularischer Schutz kann deutschen Staatsangehörigen dort angesichts der aktuellen Lage derzeit nicht gewährt werden“, heißt es auf der Webseite. Für die Ukraine besteht nach wie vor eine Teilreisewarnung.

Paul Krisai

Newsletter

    Wir bitten um Ihre E-Mail: