Seit November 2020 gibt es wichtige Änderungen in der Gesetzgebung für kleine und mittlere Unternehmen. Jetzt können Informationen monatlich in das KMU-Register eingetragen werden. Pavel Kraev, Wirtschaftsprüfer bei DVP Audit, erläutert die Vorteile der Änderungen für deutsche Unternehmen in Russland.
Wie werden Informationen jetzt in das KMU-Register eingetragen
Hauptziel der Änderungen ist die Möglichkeit monatlicher Eintragungen von Informationen über das Unternehmen in das KMU-Register.
Bisher wurde die Aktualisierung der Angaben zu kleinen und mittleren Unternehmen nur einmal im Jahr durchgeführt – am 10. August. Unternehmen, die dieses Datum verpasst haben oder nicht rechtzeitig das gesamte Dokumentenpaket gesammelt hatten, wurden die Präferenzen für kleine und mittlere Unternehmen vorenthalten.
Heute können Wirtschafsprüfungsorganisationen vom 1. bis 5. Tag eines jeden Monats Informationen an den Föderalen Steuerdienst Russlands übermitteln.
Wie wird sich das auf das deutsche Geschäft auswirken?
Dies ist besonders vorteilhaft für das Auslandsgeschäft in Russland, da im Sommer nicht alle Unternehmen diesen Prozess mit der Muttergesellschaft koordinieren konnten und die Eintragung in das KMU-Register geschafft haben.
Bis 2018 wurden Unternehmen mit einer ausländischen Beteiligung von über 49 Prozent überhaupt nicht in das KMU-Register aufgenommen. Je nachdem, wie groß der ausländische Teilnehmer ist, kann das Unternehmen nun in das Register eingetragen werden.
KMU-Kriterien für eine ausländische Muttergesellschaft:
• Der Umsatz eines ausländischen Teilnehmerunternehmens ist im Vorjahr nicht höher als zwei Milliarden Rubel,
• die durchschnittliche Belegschaftsstärke darf im Vorjahr nicht mehr als 250 Mitarbeiter betragen.
Wenn das Unternehmen die Kriterien für KMU erfüllt, lohnt sich der Beitritt? Wie vorteilhaft ist es?
Auf jeden Fall, es lohnt sich! Wenn sich eine solche Gelegenheit bietet, empfehlen wir Unternehmen dringend, die Daten in das Register einzutragen. Die Vorteile sind erheblich und wir gehen davon aus, dass die Liste in Zukunft erweitert wird.
Zunächst sind die im Jahr 2020 eingeführten Anti-Corona-Präferenzen zu erwähnen. Das sind:
• reduzierte Sätze der Versicherungsbeiträge – 15 Prozent statt 30 Prozent;
• andere veraltete Maßnahmen zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen in Form von Subventionen und Verlängerung der Steuerzahlungsfristen.
Zusätzlich werden weitere steuerliche und buchhalterische Vorteile bereitgestellt, wie z.B.:
• vereinfachte Steuer- und Rechnungslegung (einer der Hauptvorteile für kleine und mittlere Unternehmen);
• vereinfachte Vorbereitung der Rechnungslegung, Finanz- und Statistikberichterstattung;
• besondere Garantien für die Teilnahme bei der staatlichen Beschaffung;
• bevorzugtes Zahlungsverfahren für privatisiertes staatliches und kommunales Eigentum;
• vereinfachte Formen für die Steuererklärung, ein vereinfachtes Verfahren für die Durchführung von Bargeldtransaktionen und eine kürzere Inspektionsdauer für kleine Unternehmen.
Welche Schwierigkeiten wird eine Organisation haben, wenn sie einer Reihe kleiner und mittlerer Unternehmen beitritt?
Man nimmt an, dass die Eintragung von Informationen in das KMU-Register gewisse Schwierigkeiten mit sich bringt, dies ist jedoch nicht der Fall. Die gesamte Bürokratie, die mit der Registrierung und anschließenden Aufbewahrung der Organisation im Register der KMU verbunden ist, wird von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft übernommen. Sie sollten auch keine Angst vor zusätzlichen Überprüfungen durch den Steuerdienst in Bezug auf die Richtigkeit der an das Register übermittelten Informationen haben. Die Wirtschaftsprüfer sind dafür verantwortlich.
Wie ist das Verfahren für die Eintragung?
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft führt Folgendes durch:
• Analyse der Berichterstattung der ausländischen Muttergesellschaft;
• Analyse der Übereinstimmung von Daten über das Einkommen und die Anzahl der Beschäftigten eines auslän-
dischen Unternehmens mit den Kriterien gemäß des Föderalen Gesetztes Nr. 209;
• Übertragung von Informationen zur Aufnahme in das KMU-Register in den Föderalen Steuerdienst Russlands und Unterstützung aller Kontrollaktivitäten.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DVP Audit erfüllt alle erforderlichen Kriterien und bietet ihre Unterstützung bei der Aufnahme deutscher Unternehmen in das Register kleiner und mittlerer Unternehmen sowie bei der Erlangung steuerlicher Anreize und Präferenzen.
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