13 Jahre nach Beslan: Wie viel Gewalt darf Gewalt bekämpfen?

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland zur Zahlung von knapp drei Millionen Euro an Hinterbliebene der Opfer der Geiselnahme in einer Beslaner Schule im September 2004 verpflichtet. Den Behörden werden der Situation unangemessene Maßnahmen beim Sturm der Schule vorgeworfen. Dabei sind Ereignishergang und die ihn betreffenden Einschätzungen bis heute umstritten.

Spezialkräfte stürmen die Beslaner Schule am 3.9.2004. / Reuters

Das Straßburger Menschenrechtsgericht hat mit seinem Urteil fast 13  Jahre nach der Geiselnahme in der Allgemeinbildenden Schule Nummer eins im nordossetischen Beslan im Nordkaukasus Russland eine Teilschuld an dem blutigen Ausgang des Überfalls übertragen und zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von rund drei Millionen Euro verpflichtet. Dabei ist gemäß dem Urteilstext bereits berücksichtigt worden, dass Russland viele Verletzte und Angehörige der Opfer schon entschädigt hat.

Nachdem die Geiselnehmer etwa 1200 Menschen über drei Tage in ihrer Gewalt hielten, war der Sturm des Gebäudes angeordnet worden. Am Ende kamen 333 Personen ums Leben, darunter 186 Kinder. Der konkrete Ereignisablauf jener ersten drei Septembertage 2004 ist aber weiter umstritten.

Die 409 Kläger, die sich an Straßburg wandten, waren vor allem Angehörige der Opfer. Und die Richter sahen nun eine Mitverantwortung der russischen Behörden an dem besonders gewalttätigen und opferreichen Ausgang als erwiesen an – und das gleich in mehreren Punkten. Kernpunkt des Urteils ist der Artikel zwei der Menschenrechtskonvention. Dieser besagt: „Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich ge­schützt. (…) Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Ge­waltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen; b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder  (…) c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen.”

Die russischen Behörden jedoch, so meint das Straßburger Urteil, hätten, obwohl es Hinweise auf einen geplanten Anschlag auf eine Ausbildungsstätte gegeben habe, nicht ausreichende Präventionsmaßnahmen getroffen: Die Terroristen hätten sich ungestört organisieren, treffen und frei bewegen können, an den Schulen seien zum ersten Schultag keine zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen getroffen, die Öffentlichkeit nicht über die bestehende Gefahr informiert worden. Außerdem sei gegen das übliche Entscheidungsprozedere verstoßen worden: Die Befreiungsoperation habe keinen eindeutigen Leiter gehabt, was zu einem Handlungsvakuum geführt habe, welches den Terroristen günstigere Bedingungen geschaffen habe. Und letztlich sei beim Sturm der Schule Kriegstechnik in unangemessener Härte eingesetzt worden: Panzer, Granat- und Flammenwerfer hätten die Lage der Geiseln im Gebäude nicht berücksichtigen können.

Der freie Journalist und Blogger Alexander Burakow hat in einem Online-Forum „Mythen und Lügen“ über Beslan sowie Augenzeugenberichte und eine Bilderchronologie des Anschlags zusammengetragen. Letztlich erschien dies in englischer Sprache als Buch „The Beslan Massacre: Myths and Facts“. Die meisten Punkte des Straßburger Urteils finden sich in diesen Aufzeichnungen wieder. Allerdings spielt dort – vor allem am dritten, dem Tag des Sturms – noch eine dritte Gruppe eine Rolle, die das Urteil nicht beachtet: frühere kaukasische Freiheitskämpfer, die emotional aufgeladen mit eigenen Waffen zur Schule zogen. Bekannt ist, dass es an jenem Tag zwei große Explosionen gab. Später schossen die Terroristen noch auf fliehende Geiseln, als diese bereits evakuiert wurden.

Letztlich aber, so zeigen es viele Bilder, entstand ein solches Gewaltchaos, dass bis heute unklar ist, ob der zweite Sprengsatz letztlich von den Terroristen oder den Geschossen der Spezialkräften gezündet wurde und wer letztlich wirklich auf wen schoss. Ob dieses Chaos verhindert hätte werden können und wie, hat auch Straßburg nicht klären können.

 

Peggy Lohse

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