Unterste Schublade: Vom Dasein der Unberührbaren in russischen Gefängnissen

Neun frühere Häftlinge russischer Gefängnisse klagen vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg auf Schmerzensgeld für erlittene Demütigungen während ihre Haftzeit – durch andere Häftlinge. Mit der Klageschrift wird das Innere der informellen Hierarchie, die in den Lagern herrscht, nach außen gekehrt.

2589353 17.03.2015 Осужденный исправительной колонии № 22 ГУФСИН России по Приморскому краю в поселке Волчанец во время работы в швейном цехе. Виталий Аньков/РИА Новости

Ein russischer Häftling bei der Gefängnisarbeit / Foto: RIA Nowosti.

Vor dem russischen Gesetz sind alle Häftlinge gleich. Aber es ist nicht das Gesetz, von dem für das Dasein eines Gefängnisinsassen die nachhaltigste Wirkung ausgeht, es sind die Beziehungen zu den Mithäftlingen. Und die folgen ihren eigenen, festen Regeln, die sich über Jahrzehnte zu einem komplexen Verhaltenskodex verdichtet haben, der jedem Einzelnen seinen Platz zuweist. Einen Schlüssellochblick auf diese abgeschlossene Welt, die Anzeichen einer Unterwelt aufweist, erlaubt jetzt eine Kollektivklage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte: Neun Ex-Häftlinge hatten in Gefängnissen der Re­gion Kostroma zur untersten von vier Kasten gehört – sie galten als „Fallengelassene“, auf Russisch: Opusch­tschennyje. Das bedeutete totale Ausgrenzung.

„Fallengelassene“ dürfen nicht berührt werden und sie dürfen nichts berühren, was anderen gehört. Sie müssen die schmutzigsten Arbeiten verrichten, getrennt von den anderen essen und, sofern Platz ist, auf dem Fußboden schlafen. Ihren Status dürfen sie vor niemandem verheimlichen, selbst wenn sie in ein neues Gefängnis verlegt werden. Er gilt lebenslang.

Fallengelassen werden kann zum Beispiel, wer Mithäftlinge denunziert, bestiehlt oder sich andere grobe Verstöße im Koordinatensystem der Selbstorganisation zuschulden kommen lässt. Aber auch scheinbare Zufälle können Insassen zu Ausgestoßenen machen. Vier der neun Straßburger Kläger haben andere „Fallengelassene“ berührt, zwei hatten Kontakt mit Exkrementen (weil Holzklos unter ihnen einstürzten). Damit war ihr weiteres Schicksal besiegelt. Die Kläger fordern, das System für unmenschlich zu erklären, sie wollen ihre Würde zurück. Und eine Entschädigung. Über den Fall berichtet hat zuerst  das Portal Mediazona, gegründet von den Pussy-Riot-Sängerinnen Nadesch­da Tolokonnikowa und Maria Aljochina, die selbst in russischen Gefängnissen inhaftiert waren.

Walerij Sergejew, Stellvertreter der Moskauer NGO „Zentrum für Mithilfe bei der Reform des Strafrechts“ glaubt, dass die Kläger gute Chancen haben, für sich selbst etwas vor Gericht zu erreichen. Mit dem Urteil auch die Haftbedingungen für andere zu verändern, sei jedoch praktisch „zum Scheitern verurteilt“. Der russische Staat habe mit den Mittel, die ihm zur Verfügung stehen, kaum Handhabe, einer solchen Subkultur beizukommen. Versuche habe es gegeben: „Fallengelassene“ wurden sogar in eigenen Lagern untergebracht. Dort entwickelten sich in ihren Reihen jedoch dieselben Gruppendynamiken, vor denen sie in Schutz genommen werden sollten, die aber an archaische Verhaltensmuster, Werte- und Moralvorstellungen in der russischen Kultur anknüpfen und den Häftlingen allemal näher sind als das, was das Gefängnis ihnen an Orientierung bieten könnte.

Der 2013 verstorbene Sowjetdissident und Bürgerrechtler Walerij Abramkin hat sich viele Jahre mit dem Phänomen der Gefängnishierarchien befasst, an derer Spitze meist Kriminelle das Sagen haben. Das System sei kein Kind des Gulag, wie man meinen könne, heißt es in einer Veröffentlichung, dessen Insassen seien dafür viel zu heterogen gewesen. Es gehe vielmehr auf die 60er  Jahre zurück und sei als Form des inneren Widerstands gegen den Druck von oben entstanden. Sowjetchef Nikita Chruschtschow wollte bis 1980 den Kommunismus errichten und „dem letzten Häftling persönlich die Hände schütteln“. Deshalb wurden nun flächendeckend die Daumenschrauben angezogen.

Abramkin beschreibt den Mikrokosmos der Gefängnisse auch als eine Schutzhülle, um die meist schlimmen Haftbedingungen überhaupt auszuhalten und sich bei aller Willkür im Alltag auf einige Gewissheiten verlassen zu können. Die Regeln gewährleisten eine bestimmte Ordnung, möge sie auch scheußlich sein. Vieles daran erscheine Außenstehenden womöglich „roh, brutal und sinnlos“, so Abramkin. „Doch wer diese Schule durchlaufen hat, sagt mit ziemlicher Sicherheit: Die Art und Weise des Lebens mit diesen Begriffen ist leichter und vernünftiger als das, was die Behörden vorschreiben.“

Die Subkultur ermögliche es Häftlingen, in diesem Räderwerk ihr Ich zu bewahren. Ob das allerdings auch für jene gilt, die in der untersten Schublade landen, steht zu bezweifeln.

Tino Künzel

Newsletter

    Wir bitten um Ihre E-Mail: