Paket Jarowaja: Böses Karma?

Nach einer Vorlesung am 22. Oktober 2016 im „Loft Project Etagi“ stand Yoga-Lehrer Dmitri Ugai am 9. Januar vor Gericht. Er wurde am Abend des 18. Januars, in zweiter Instanz, freigesprochen. Seit Einführung der Antimissionarsgesetze im Juli 2016 kam es zu einer Reihe von Verhandlungen. Lehren aus der Akte Ugai.

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Dmitri Ugai (r.) stellt sich nach der ersten Verhandlung am 9. Janaur den Fragen der Journalisten / Foto: Christopher Braemer.

Angespannt war die Atmosphäre im Zivilgericht in der vierten sowjetischen Straße am 9. Januar. Auf der Anklagebank sitzt Dmitri Ugai. Der Vorwurf: Missionarismus, durch die im Sommer 2016 verabschiedeten Jarowaja-Gesetze (siehe Info) untersagt. Ugai plädiert auf Unschuld. Doch alles der Reihe nach.

Wie alles begann

Am 22. Oktober 2016, zwei Monate zuvor hockte Ugai noch auf einer Yogamatte. Beim Festival „Wedalife“ im Loft Project Etagi sprach der 44-Jährige vor etwa 40 Leuten über die Verbindung von Yoga und Philosophie. Dies dokumentiert eine Youtube-Aufnahme.

Nach etwa 40 Minuten wird er grob von Polizisten abgeführt, eingesperrt mit üblichen Verbrechern. Ein Beamter stellte ihn vor die Wahl: Unterschreibt er das leere Blatt Papier, kommt er mit einer Geldstrafe davon. Falls nicht, vor Gericht. Ugai entschied sich für das Zweitere.

War die Klage privat motiviert?

Religiöse oder gar propagandistische Inhalte seien keinesfalls Teil der Vorlesung gewesen, wie sein Anwalt Sergej Latyschewskij versichert. Dieser beklagte vor allem den groben Umgang mit seinem Mandanten im Oktober. Der zweite Verteidiger, Michael Frolow, ergänzte, dass Ugai Mitglied keinerlei religiösen Vereinigungen sei.

Laut Aussage von Latyschewskij war der Anzeige Erstattende, Nail Nasibulin, bei der Vorlesung am 22. Oktober im Loft Project Etagi gar nicht anwesend. Nasibulins Verhalten war laut Latyschewskij rein persönlich motiviert, nachdem eine ihm nahe stehende Person in die Fänge einer religiösen Sekte kam. Seit diesem Moment hetze Nasibulin sowohl in sozialen Medien, als auch bei Behörden gegen angebliche Sekten.

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Die MDZ traf Ugai zwischen den Verhandlungen am Ort des Geschehens, Loft Project Etagi. Hier wurde Ugai im Oktober 2016 noch vor Ende seiner Vorlesung über die philosophischen Wurzeln von Polizeikräften abgeführt / Foto: Christopher Braemer.

So erstattete Nasibulin auch gegen Ugai Anzeige, sich auf die Jarowaja-Gesetze berufend. Inspektor Arsen Magomedov vom beim 76. Polizeirevier nahm Protokoll. Das bezeichnet Ugai als Mitglied des Kulturzentrums Hare Krischna „Schri Tschaitanja Saraswat Match“. Laut Protokoll soll Ugai außerdem versucht haben, Waishnawismus-Lehren zu verbreiten und Teilnehmer der Vorlesung zum Vereinsbeitritt der angeblich religiösen Sekte zu motivieren.

Info: Paket Jarowaja

Das Mitte 2016 beschlossene Paket Jarowaja soll religiösem Extremismus und „missionarischer Tätigkeit“ vorbeugen. Diese wird jedoch weit definiert: Neben registrierten Organisationen und Gruppierungen ist die „missionarische“ Tätigkeit in geschlossenen Räumen verboten. Das Gesetz ist direkt dem Verfassungsartikel zur Religionsfreiheit unterstellt. Bei einem Verstoß drohen bis zu einer Million Rubel Strafe (umgerechnet etwa 15 873 Euro). Das Gesetz wurde nach einem seiner Urheber, der Dumaabggeordneten Irina Jarowaja, benannt.

„Ich bin unschuldig“, plädiert Ugai vor Gericht. Im Netz finden sich jedoch unter dem Pseudonym „Schrinad Dandi Macharadsch“ eine Vielzahl von Videos und schriftliche Publikationen, in denen er über religiöse Praktiken wie Karma und Mantra spricht.

Diese hätten laut Ugai rein wissenschaftlichen Charakter, der Berufsprogrammierer hat einen Philosophiedoktor von der Staatlichen Uni St. Petersburg. „Wenn ich sage, dass ich Hinduist bin und an Krischna glaube, dann ist das mein persönlicher Glaube. Dieser steht mir laut Gesetz frei“, sagte Ugai der MDZ. Er bekam Recht, wurde am 18. Januar wurde in zweiter Instanz freigesprochen.

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Der Angeklagte Dmitri Ugai (l.) und Anwalt Sergej Latyschewskij am 9. Januar beim Verlassen des Gerichtssaals / Foto: Christopher Braemer.

Nicht der erste Fall – und wohl nicht der letzte

Seit Einführung des Antimissionarsgesetz im Juli 2016 kam es zu einer Reihe von ähnlichen Verhandlungen. Erst im September verurteilte das gleiche Gericht Sergej Schurawljow, Erzbischof der Ukrainischen Reformierten Orthodoxen Kirche, zu 5.000 Rubel Geldstrafe. Zuvor predigte er in einer jüdischen Gemeinde. Im Juli verurteilte ein Gericht im südrussischem Tscherkessk den Krischna-Anhänger Raschid Sitljauschew. Der predigte auf offener Straße über seinen Glauben. Kurz vor Neujahr verurteilte ein Wladiwostoker Gericht die Organisation „Rettungsarmee“ für die falsche Kennzeichnung von 40 Bibelexemplaren. Die Gotteswerke wurden zerstört.

Die vermehrte Zahl der Verhandlungen aufgrund von religiösem Missionarismus infolge der Jarowaja-Gesetze käme unerwartet. Im Sommer 2016 verursachte vor allem die beschlossene Vorratsdatenspeicherung Proteste. Die Gesetze definieren religiösen Missionarismus nach wie vor weitläufig. Eine Bedrohung beispielsweise von Professoren für Weltreligion sei zwar unwahrscheinlich, so Pawel Tschikow, Agora-Rechtsvorstand bei Radio Swoboda. Für Yoga-Zentren hingegen bestehe von nun an ein erhöhtes Risiko.

Von Christopher Braemer

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