Plötzlich illegal in Russland. Und nun?

Visum abgelaufen? Das kann einem Ausländer in Russland durchaus die Schweißperlen auf die Stirn treiben. Herr W., ein Deutscher, musste in Moskau deshalb mehrfach das Hotel wechseln. Die MDZ hat sich mit ihm auf den Weg durch die Instanzen gemacht. Lesen Sie hier, welche Schritte im Fall des Falles zu unternehmen sind.

Zuletzt hat sich Herr W. aus der Türkei gemeldet. Mit einem knappen Satz, der sich ohne Fehler so lesen würde: „Bin gut angekommen nach einer Stunde Wartezeit.“ Daraus entnehmen wir, dass er jetzt in Istanbul ist. Denn dort wollte der 35-jährige Deutsche hin, als er Ende Januar zum Moskauer Flughafen Scheremetjewo fuhr, mit einem Gerichtsbescheid über seine Ausweisung in der Tasche. Zwei Stunden vor dem geplanten Flug setzte er noch einen Notruf per E-Mail an die MDZ ab. Er stehe an der Passabfertigung, die Beamten wollten wissen, weshalb er auf einen Flug in die Türkei und nicht nach Deutschland gebucht sei. Ob wir nicht den Flughafenkonsul alarmieren könnten?

Aber nun scheint es mit der Ausreise tatsächlich geklappt zu haben. Es wäre das Ende eines mehrwöchigen und weitgehend selbstverschuldeten Schlamassels, der so auf die Spitze getrieben vermutlich die Ausnahme ist, in der einen oder anderen Form aber jeden treffen kann. Zum Zeitpunkt seiner Ausweisung war das Russland-Visum von W. seit sieben Wochen abgelaufen. Nach einem gescheiterten Versuch, von Russland in die Türkei zu gelangen, hatte er drei Wochen lang in Moskau nach einer Lösung für sein Problem gesucht und sich letztlich auch an die MDZ gewandt: „Ich brauche dringend Hilfe.“

Visum

Das Russland-Visum von Herrn W.: Aus zwei Wochen Aufenthalt wurden zwei Monate. / Tino Künzel

W. stammt aus einer mittelgroßen Stadt in Süddeutschland. Er ist schon ein bisschen in der Welt herumgekommen, nun wollte er sich auch Russland anschauen: erst Moskau, dann St. Petersburg. Sightseeing, zwei, drei Wochen vielleicht. Dann sollte es weitergehen in die Türkei, nach Ägypten und in die Emirate. Mit einem Touristenvisum landete er am 23. November in Domodedowo, am 11. Dezember hätte er das Land spätestens wieder verlassen müssen. Doch dann ging es ihm nach seinen Worten nicht so gut. W. ist Frührentner, gesundheitlich gehandicapt, deshalb musste er seinen Job beim Arbeitsamt an den Nagel hängen.

Dass er sein Visum überzog, habe er für kein sonderlich ernstes Problem gehalten und sei ohnehin davon ausgegangen, es handele sich dabei um einen „Richtwert“, sagt der Deutsche. Doch was nun? W. spricht kein Russisch. Nach seinen Worten hat er zunächst die deutsche Botschaft angerufen und dort den Ratschlag bekommen, bei der Moskauer Migrationsstelle vorzusprechen. Da sei er auch gewesen. Aber ohne Sprachkenntnisse sei das hoffnungslos.

Ein ungültiges Visum bringt nicht in jedem Falle Scherereien mit sich. Solange es weniger als 72 Stunden abgelaufen ist, kann die Angelegenheit eventuell mit dem vom russischen Außenministerium eingesetzten Konsul am Flughafen geregelt werden. In dessen Ermessen liegt, ob er umstandslos die Ausreise bewilligt oder die Klärung einen bestimmten bürokratischen Aufwand erfordert. Das deutsche Konsulat kann das Anliegen mit einer sogenannten Verbalnote unterstützen.

Sollte bereits mehr Zeit vergangen sein, müsse der Gang auf ein Polizeirevier angetreten werden, heißt es bei der Moskauer Migra­tionsstelle in der Pokrowka-Straße 42 unweit des Kursker Bahnhofs, wohin wir Herrn W. begleitet haben. Aber weil die Schlange vor dem einzigen Annahmeschalter dort eine Art Solidargemeinschaft ist, gibt es immer nützliche Tipps von Schicksalsgenossen. Ein Tadschike empfiehlt uns: „Gehen Sie nicht zur Polizei, sondern zum MFZ. Da war ich gerade, das funktioniert reibungslos.“ MFZ? „Multifunk­tionales Zentrum“, dechiffriert eine Frau die Bezeichnung dieser Bürgerservicestelle der Stadt. „Nehmen Sie den Bus 25, der bringt Sie direkt hin“, schaltet sich ein älterer Mann ein.

 

Station eins: die Migrationsstelle des russischen Innenministeriums für Moskau, Pokrowka-Straße 42. / Tino Künzel

Station eins: die Migrationsstelle des russischen Innenministeriums für Moskau, Pokrowka-Straße 42. / Tino Künzel

Station zwei: das Multifunktionale Zentrum, ein Bürgeramt der Stadt. / Tino Künzel

Station zwei: das Multifunktionale Zentrum, ein Bürgeramt der Stadt, Zentrosojusnyj-Gasse 13. / Tino Künzel

Station drei: das Basmannyj-Kreisgericht, Kalantschewskaja-Straße 11. / Tino Künzel

Station drei: das Basmannyj-Stadtbezirksgericht, Kalantschewskaja-Straße 11. / Tino Künzel

 

 

 

 

 

 

 

Neun Bushaltestellen und zehn Minuten Fußweg weiter wird im MFZ ein Protokoll aufgenommen. Nächste Station ist dann das Basmannyj-Kreisgericht in der Nähe des Gartenrings. Dort wird in Fällen wie diesen entschieden, wie gravierend der Verstoß gegen die Aufenthaltsbestimmungen ist und ob der Ausländer mit einer Geldstrafe davonkommt oder die Ausweisung verfügt wird, was ein Einreiseverbot für fünf Jahre mit sich bringt. Im Korridor warten wir gemeinsam mit einem tadschikischen Pizzabäcker und zwei Usbeken, mit deren Papieren auch etwas nicht stimmt, auf den finalen Akt des Verfahrens. Da W. keine mildernden Umstände geltend machen kann wie beispielsweise ein ärztliches Attest oder auch das Vorhandensein von Verwandten in Russland, wird er von einer Richterin mit milder Stimme ausgewiesen. Zum Grenzübertritt, der binnen zehn Tagen erfolgen muss, berechtigen ihn der Gerichtsbescheid und eine vom Gericht beglaubigte Quittung über die Entrichtung einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Rubel (80  Euro).

Der Ämterdauerlauf hat insgesamt nicht mehr als vier Stunden gedauert. Die Formalitäten waren überschaubar (es musste ein einziger Fragebogen mit einigen persönlichen Angaben ausgefüllt werden), die Beamten durchaus freundlich, irgendwelche unangenehmen Fragen oder Vorwürfe musste sich Herr W. nicht gefallen lassen. Allerdings ist zweifelhaft, ob die Prozedur auch ohne Russischkenntnisse zu bewältigen gewesen wäre. Und generell sollte man es natürlich lieber gar nicht erst so weit kommen lassen.

Tino Künzel

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