Aktuelle Gesetzentwürfe in der Duma

Ins russische Parlament eingebrachte Gesetzesinitiativen, etwa zur Ausfertigung von Urteilen und zum Kalender der arbeitsfreien Tage, in der neuesten MDZ-Kolumne der Anwaltskanzlei Balashova Legal Consultants.

Momentan liegen der Staatsduma mehrere Gesetzentwürfe vor, die in allernächster Zukunft zu wesentlichen Änderungen in der russischen Zivilprozess-, Arbeits- und Strafgesetzgebung führen können.

Zurzeit wird ein Gesetzentwurf diskutiert, dem zufolge Gerichte von der Pflicht befreit werden sollen, einen Begründungsteil für Urteile in Zivilrechts-, Verwaltungsrechts- und Arbitragesachen anzufertigen. Der Richterspruch besteht allgemein aus der Einführung, der Beschreibung, der Begründung und dem eigentlichen Urteil. Dabei endet eine Gerichtsverhandlung mit der Verkündung des Urteils, in dem das Gericht feststellt, ob die Klage abgewiesen oder ihr stattgegeben bzw. teilweise stattgegeben wird. Im Begründungsteil, der in der Regel später erstellt wird, erklärt das Gericht ausführlich (unter Verweis auf die Gesetzlage und die vorgebrachten Beweismittel), warum es gerade so entschieden hat.

In Zukunft wird das Gericht diesen Begründungsteil nun möglicherweise nur noch auf Forderung einer der Parteien des Rechtsstreites erstellen müssen, etwa zum Zwecke der Vorbereitung und Einreichung einer Berufungsklage. Allerdings gibt es Ausnahmen: In bestimmten Fällen (z.B. bei Insolvenzverfahren oder bei Klagen auf Wiedereinstellung) soll die Urteilsbegründung weiterhin selbstverständlich sein.

Der Gesetzentwurf zielt nach den Worten seiner Autoren darauf ab, die Belastung der Gerichte zu optimieren und die Dauer von gerichtlichen Auseinandersetzungen deutlich zu verkürzen.

Die Staatsduma, das russische Parlament, in Moskau. / Wikipedia/Dmitry Ivanov

Ein anderer Gesetzentwurf, der voraussichtlich bis Ende 2017 von der Staatsduma erörtert wird, sieht vor, Änderungen am Art. 112 des Arbeitsgesetzbuches der RF und dem Verzeichnis der arbeitsfreien Feiertage vorzunehmen. So wird angeregt, die Neujahrsferien zu verkürzen, die bisher vom 1. bis 6. bzw. 8. Januar dauern. Die Autoren des Gesetzentwurfes sind für eine Begrenzung der arbeitsfreien Feiertage auf den Zeitraum vom 31. Dezember bis 3. Januar, was sie damit begründen, dass viele Bürger während der Neujahrsferien kein Geld verdienen (speziell bei leistungsabhängiger Entlohnung). Außerdem wird vorgeschlagen, den 18. März (Tag des Beitritts der Krim) und den 7. November (Tag der Oktoberrevolution) zu arbeitsfreien Feiertagen zu erklären.

Außerdem wird derzeit ein Gesetzentwurf erörtert, der die Festlegung fixer Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge für Kleinunternehmer ohne Beschäftigte beinhaltet. Laut dem Gesetzentwurf werden die Beiträge nicht an den Mindestlohn geknüpft, sondern in einer festen Größe von 26.545 Rubel pro Jahr für die Rentenversicherung und von 5840 Rubel für die obligatorische Krankenversicherung erhoben.

Beachtung verdient auch ein Gesetzesprojekt zu Änderungen im Strafgesetzbuch der Russischen Föderation und zur Einführung strafrechtlicher Verantwortlichkeit für die fiktive Registrierung ausländischer Staatsbürger und Personen ohne Staatsbürgerschaft bei juristischen Personen, also nicht nur in Wohnungen, wie es im Art. 322.3 des Strafgesetzbuches der RF in der gültigen Fassung vorgesehen ist.

Es ist auch zu erwähnen, dass das Plenum des Obersten Gerichtes der RF in seinen letzten Beschlüssen auf die strenge Beachtung der Strafprozessordnung im Hinblick auf die Einstellung von Strafverfahren im Falle der Verwendung unzulässiger Beweismittel seitens der Untersuchungsbehörden sowie auf das Verbot der Verhängung von Arresten in Bezug auf Unternehmer verwiesen hat.

 

Elena Balashova, LL.M.

Geschäftsführende Partnerin der Anwaltskanzlei

Balashova Legal Consultants

www.balashova-legal.com

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